Labor Gefahrstoffschrank f. T und T+ Stoffe

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  • Hallo,
    welche Vorschriften müssen beachtet werden, wenn in einem Labor T und T+ Chemikalien (Fluorchemie) gelagert werden?
    Muss der Schrank T90-Standard haben, wenn der Schrankinhalt nicht brennbar ist? Gibt es da eine BG Vorschrift oder Richtlinie?

    Vielen Dank für eure Hilfe.

    Gruß Frank

    Es ist nicht genug, zu wissen, man muss auch anwenden;
    es ist nicht genug, zu wollen, man muss auch tun. (Johann Wolfgang von Goethe)

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  • Hallo Frank,

    so aus dem Bauch kann ich es nicht beantworten. Allerdings muss diese Frage Dir jeder Hersteller wie z.B. Köttermann, etc. beantworten können. Eventuell kann Dir auch der Lieferant Denios weiterhelfen, die vertreiben viele Gerätschaften zur Lagerung von Gefahrstoffen (sind gut ausgebildete Leute).

    Hoffe, dass es Dir weiterhilft.

    Gruß
    Brigitte

  • Zitat

    Original von Frank_sibe
    welche Vorschriften müssen beachtet werden, wenn in einem Labor T und T+ Chemikalien (Fluorchemie) gelagert werden?
    Muss der Schrank T90-Standard haben, wenn der Schrankinhalt nicht brennbar ist? Gibt es da eine BG Vorschrift oder Richtlinie?

    TRGS 514 - Lagern sehr giftiger und giftiger Stoffe
    http://www.baua.de/nn_16724/de/Themen-von-A-Z/Gefahrstoffe/TRGS/pdf/TRGS-514.pdf?

    dort steht auch etwas über Brandschutz:

    3.3.2 (1) Bei Lagerung in Gebäuden sind die Lagerabschnitte gegenüber anderen Lagerabschnitten, anderen Räumen oder Gebäuden durch feuerbeständige Wände und Decken aus nichtbrennbaren Baustoffen (Feuerwiderstandsdauer mindestens 90 min) abzutrennen; ...

    Ein Chemikalienschrank stellt i.d.R. einen eigenen Lagerabschnitt dar, so dass dann der T90-Standard erforderlich ist.

    "Mit zunehmendem Abstand zum Problem wächst die Toleranz." (Simone Solga)
    "Toleranz ist das unbehagliche Gefühl, der andere könnte am Ende doch recht haben." (Robert Lee Frost)
    "Geben Sie mir sechs Zeilen von der Hand des ehrenwertesten Mannes - und ich werde etwas darin finden, um ihn zu hängen." (Kardinal Richelieu)
    "Die Sprache ist die Quelle aller Missverständnisse" (Antoine de Saint-Exupéry)

    "Wie kann ich wissen, was ich denke, bevor ich höre, was ich sage?" (Edward Morgan Forster)

    Einmal editiert, zuletzt von a.r.ni (8. Juli 2009 um 13:15)

  • Lieber Frank_sibe,
    gestatte eine Anmerkung:
    Für Labore galt die GUV-R120, die jetzt geändert wurde in BGI /GUV-I 850-0.
    Die entspricht der TRGS 526 Laboratorien, ist aber umfangreicher und informativer.

    Leider ist diese BGI nicht im internet zu bekommen. Die BG Chemie verlangt dafür Finanzen!

    Ebenso für die BGI 576 = Merkblatt M 005 Fluorwasserstoff, Flusssäure und anorganische Fluoride.

    Im Wesentlichen kann man aber die Bestimmungen der GUV-R 120 benutzen.
    Die TRGS 514 gilt m.E. nur für die Lagerung über 50kg sehr giftiger Substanzen.

    Viele Grüße
    ralph

    Die großen Tugenden machen einen Menschen bewundernswert, die kleinen Fehler machen ihn liebenswert. (Pearl S. Buck)

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