Vorschrift für Sicherung von Anbaugeräten

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  • Hallo,
    gibt es eine Vorschrift/Information der BG zum Thema Anbaugeräte?
    Wir haben für den Gabelstapler eine Traverse, in die die Kipp-Müllbehälter eingehängt werden.

    Diese Traverse wird mit einer Kette gesichert. Momentan dient als Verbindung zum Stapler ein aufgebogenes Kettenglied (einer geschweissten Kette). Das kann meiner Meinung nach nicht Original sein.

    Wer kann mir da was sagen? Danke schonmal.

    Gruß Frank

    Es ist nicht genug, zu wissen, man muss auch anwenden;
    es ist nicht genug, zu wollen, man muss auch tun. (Johann Wolfgang von Goethe)

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  • Hallo Frank,

    in der BGV D27 / § 23 findest Du eine allgemeine Aussage zu Anbaugeräten. In verschiedenen weiteren §§ der genannten BGV gibt es weitere Hinweise.

    Um in diesem Zusammenhang alles richtig zu machen führt an der VDI-Richtlinie 3578 - ANBAUGERÄTE FÜR GABELSTAPLER - wohl kein Weg vorbei.

    Liegt mir leider auch nicht vor, aber zumindest ein Hinweis wo Du weiter fündig wirst.

    Herzliche Güße

    Wölfgang_2

    Der Vorteil der Klugheit besteht darin, dass man sich dumm stellen kann. Das Gegenteil ist schon schwieriger.

    Kurt Tucholsky (1890-1935)

  • Hallo und Guten Abend

    Wende dich doch einmal an den Hersteller des Gabelstaplers und des Anbauteiles, falls diese unterschiedlich sind.

    Vorher nehme dir die Anbauanleitung des Anbauteiles und die Bedienungsanleitung des Staplers. Dort muss ganz klar drin stehen wie das Teil am Stapler befestigt wird.

    Gruß RaBau

    Fremde Meinungen sind zu akzeptieren meine Antwort auf "du" oder "sie". Ich möchte geduzt werden.
    Ich schreibe weiter alles mit DU (siehe Forumsregel). Die die kein Du haben wollen, machen gedanklich immer aus dem Du ein Sie.
    Gruß RaBau

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