Erlaubnisschein und Befahrschein

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  • Hallo
    Ich bin total neu hier, (anmeldung Heute), zur Zeit in der Ausbildung zur FaSi und suche eine Antwort auf eine eigentlich sehr simple Frage, die mir allerdings noch niemand sehr schlüssig beantworten konnte.
    Wer darf im Betrieb eigentlich Erlaubnisscheine oder Befahrscheine ausstellen, und welche Befähigungen muss die person dazu vorweisen können. hab schon in BGI´s und BGV´s gesucht, aber richtig eindeutiges hab ich dabei nicht gefunden.
    Hilfe wäre super
    Gruß, Horst

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  • Hallo Horst,
    erstmal ein herzliches Willkommen in der Welt der Arbeitsschutz-Wütigen!
    Was Deine Frage betrifft, so gehe ich davon aus, dass Du möglicherweise von Beauftragungen für die Bedienung von Gabelstaplern schreibst. Oder? Sollte dem so sein, so wird das gerade aktuell diskutiert.

    hier

    andernfalls konkretisier die Frage bitte nochmal.

    Viele Grüße
    Martina

    Die Kunst ist, einmal mehr aufzustehen, als man umgeworfen wird. (W. Churchill)
    ----------------------------------------
    Das Schwierige am Diskutieren ist nicht, den eigenen Standpunkt zu verteidigen, sondern ihn zu kennen.
    Andre' Maurois

    Einmal editiert, zuletzt von Martina111 (13. Mai 2009 um 18:03)

    • Offizieller Beitrag

    @ martina
    ich denke eher es handelt sich bei horst seiner anfrage um etwas anderes.

    Erlaubnisscheine braucht man z.b. für arbeiten mit schweißen, trennen und schleifen, bei denen man u. a. den brand- und explosionsschutz besonders beachten muss.
    http://www.uni-muenster.de/imperia/md/con…/e_fab_02_1.pdf

    Befahrscheine braucht man beim "befahren" bzw. "begehen" bzw. "einsteigen" von engen räumen und schächten
    http://www.infopool-bau.de/site/asp/dms.a…h/Z77/titel.htm


    Horst
    an sich hat derjenige verantwortliche, der entsprechende arbeiten an seine mitarbeiter anordnet, bzw. an fremdfirmen beauftragt auch die entsprechenden erlaubnisscheine auszustellen und dazu vor beginn der arbeiten zu unterweisen.
    Grundlage ist die von diesem verantwortlichen nunmehr dazu erstellte gefährdungsbeurteilung. Dafür kennt er die örtlichkeiten, die tätigkeiten und arbeiten und natürlich die notwendigen vorschriften für diese arbeiten.
    Ich habe dazu in unserem betrieb entsprechende dienstanweisungen mit zugehörigen formularen eingeführt.

    peter

    Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner-von-Siemens zugeschrieben)

  • Hallo Peter,
    der Schweißerlaubnisschein wäre meine nächste Idee gewesen. Ging aber leider nicht aus der Frage hervor. Ist aber eigentlich egal.
    Was die Schweißerlaubnis betrifft, so haben wir das auch erstmal mit der Gebu "erschlagen". Dies aber im Rahmen der Unternehmerpflichten mit delegiert. Das Thema ist einfach zu heikel.

    Liebe Grüße
    Martina

    Die Kunst ist, einmal mehr aufzustehen, als man umgeworfen wird. (W. Churchill)
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    Andre' Maurois

  • Vielen Dank für die schnellen Antworten
    Bin im Moment dabei die Links durchzuackern.Ja, es geht in der Tat um die Geschichte mit Befahrscheinen und Erlaubnisscheinen und deren Aufbewahrungsfristen. Nur war alles was ich darüber bisher gelesen habe nicht wirklich greifbar und gesichert. Werde mich nachdem ich mich durch eure Tip´s und Links durchgewühlt hab wieder melden.
    Gruß, Horst

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    • Offizieller Beitrag

    hallo horst,

    mit dem "durcharbeiten der links" ist es nicht ganz so wild.
    Unter dem stichwort: feuerarbeiten, erlaubnis findest du bei google noch einige andere beispiele ua.
    http://www.umwelt.dlr.de/main/Erl-gef-arb.htm
    http://www.artus-gruppe.com/news/116.html
    http://www.umwelt-online.de/regelwerk/arbe…vv/bgi/544b.htm

    Hier: http://esb.bezreg-arnsberg.nrw.de/druck/druck.ph…007/a_2_007_018
    wird u.a. eine aufbewahrungsfrist von 6 monaten festgelegt

    aber auch die versicherer können forderungen für feuerarbeiten aufmachen: http://www.bfmgiedeck.de/html/sicherheitsvorschriften.html

    http://www.rheinland.net/rheinland/stat…rs_Fabriken.pdf

    und hier noch etwas, was dir zur befahrerlaubnis weiterhelfen kann:

    http://komnet.nrw.de/ccnxtg/frame/c…bid=BAS&pid=NRW

    peter

    Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner-von-Siemens zugeschrieben)