Hallo
Ich bin total neu hier, (anmeldung Heute), zur Zeit in der Ausbildung zur FaSi und suche eine Antwort auf eine eigentlich sehr simple Frage, die mir allerdings noch niemand sehr schlüssig beantworten konnte.
Wer darf im Betrieb eigentlich Erlaubnisscheine oder Befahrscheine ausstellen, und welche Befähigungen muss die person dazu vorweisen können. hab schon in BGI´s und BGV´s gesucht, aber richtig eindeutiges hab ich dabei nicht gefunden.
Hilfe wäre super
Gruß, Horst
Erlaubnisschein und Befahrschein
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nun is gut -
13. Mai 2009 um 12:56 -
Erledigt
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Hallo Horst,
erstmal ein herzliches Willkommen in der Welt der Arbeitsschutz-Wütigen!
Was Deine Frage betrifft, so gehe ich davon aus, dass Du möglicherweise von Beauftragungen für die Bedienung von Gabelstaplern schreibst. Oder? Sollte dem so sein, so wird das gerade aktuell diskutiert.andernfalls konkretisier die Frage bitte nochmal.
Viele Grüße
Martina -
- Offizieller Beitrag
@ martina
ich denke eher es handelt sich bei horst seiner anfrage um etwas anderes.Erlaubnisscheine braucht man z.b. für arbeiten mit schweißen, trennen und schleifen, bei denen man u. a. den brand- und explosionsschutz besonders beachten muss.
http://www.uni-muenster.de/imperia/md/con…/e_fab_02_1.pdfBefahrscheine braucht man beim "befahren" bzw. "begehen" bzw. "einsteigen" von engen räumen und schächten
http://www.infopool-bau.de/site/asp/dms.a…h/Z77/titel.htmHorst
an sich hat derjenige verantwortliche, der entsprechende arbeiten an seine mitarbeiter anordnet, bzw. an fremdfirmen beauftragt auch die entsprechenden erlaubnisscheine auszustellen und dazu vor beginn der arbeiten zu unterweisen.
Grundlage ist die von diesem verantwortlichen nunmehr dazu erstellte gefährdungsbeurteilung. Dafür kennt er die örtlichkeiten, die tätigkeiten und arbeiten und natürlich die notwendigen vorschriften für diese arbeiten.
Ich habe dazu in unserem betrieb entsprechende dienstanweisungen mit zugehörigen formularen eingeführt.peter
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Hallo Peter,
der Schweißerlaubnisschein wäre meine nächste Idee gewesen. Ging aber leider nicht aus der Frage hervor. Ist aber eigentlich egal.
Was die Schweißerlaubnis betrifft, so haben wir das auch erstmal mit der Gebu "erschlagen". Dies aber im Rahmen der Unternehmerpflichten mit delegiert. Das Thema ist einfach zu heikel.Liebe Grüße
Martina -
Vielen Dank für die schnellen Antworten
Bin im Moment dabei die Links durchzuackern.Ja, es geht in der Tat um die Geschichte mit Befahrscheinen und Erlaubnisscheinen und deren Aufbewahrungsfristen. Nur war alles was ich darüber bisher gelesen habe nicht wirklich greifbar und gesichert. Werde mich nachdem ich mich durch eure Tip´s und Links durchgewühlt hab wieder melden.
Gruß, Horst -
- Offizieller Beitrag
hallo horst,
mit dem "durcharbeiten der links" ist es nicht ganz so wild.
Unter dem stichwort: feuerarbeiten, erlaubnis findest du bei google noch einige andere beispiele ua.
http://www.umwelt.dlr.de/main/Erl-gef-arb.htm
http://www.artus-gruppe.com/news/116.html
http://www.umwelt-online.de/regelwerk/arbe…vv/bgi/544b.htmHier: http://esb.bezreg-arnsberg.nrw.de/druck/druck.ph…007/a_2_007_018
wird u.a. eine aufbewahrungsfrist von 6 monaten festgelegtaber auch die versicherer können forderungen für feuerarbeiten aufmachen: http://www.bfmgiedeck.de/html/sicherheitsvorschriften.html
http://www.rheinland.net/rheinland/stat…rs_Fabriken.pdf
und hier noch etwas, was dir zur befahrerlaubnis weiterhelfen kann:
http://komnet.nrw.de/ccnxtg/frame/c…bid=BAS&pid=NRW
peter