Hallo liebe Sifa Gemeinde,
heute stellte mich unser Studienpraikant eine sehr interessante Frage. Da ich sie nicht spontan und auch nicht bei nähere Betrachtung beantworten konnte, möchte ich sie hier zur Diskussion stellen.
Ist es eine Fürsorgepflicht des Unternehmers, darauf zu achten, dass Arbeitszeit und Wegezeit zur Arbeitsstelle und nach Hause die durchgehende Ruhezeit von 11h nicht gefährden (§5 ArbZG)? Anders gefragt. Muß der Unternehmer den Weg zur Arbeit mit einkalkulieren?
Ich habe darüber nichts gefunden.