Hallo Alle,
ich bin auf der Suche nach einer Vorschrift die angibt wie groß eine Einstiegsöffnung sein muss!
Folgendes:
Wir vertreiben sogenannte Untergrundsysteme für die Müllentsorgung.
D.h. In einer extra dafür ausgehobenen Grube wird ein Betonschacht eingebracht in dem wiederum ein Container mit einer Deckplatte als Gehwegplattform hineinkommt. Auf diese Gehwegplattform wird dann die eigentliche Einwürfsäule für den Müll aufgebracht. Unter der Einwurfklappe für den Müll gibt es eine Revisionsklappe (40x40 cm). Diese wird bei der Montage allerdings als Einstiegsöffnung genutzt um so die Einwurfsäule mit der Gehwegplattform zu verschrauben. (Dabei muss man aber sagen das eine vorherige Montage der Säule mit der Bodenplatte möglich ist, aber länger dauert, also teurer ist!)
Da sich nun ein Kunde, der die Montage in Eigenregie betreibt, sich über die zu kleine Einstiegsöffnung beschwert hat ist hier die Frage aufgekommen wie groß überhaupt eine Einstiegsöffnung sein muss und ob es eine Vorschrift dafür gibt!
Habe schon gegoogelt und nur eine städtische Verordnung für Wasserleitungen gefunden, vom Aufbau her könnte man dies vergleichen. Dort wird ein Mindestmaß von 60x60 cm bzw. ein Durchmesser von 60 cm vorgeschrieben.
Gibt es da vielleicht was besseres,passendes oder/und aussagekräftigeres!?
Abgesehen davon habe ich angeregt das überhaupt erst einmal eine Montageanleitung verfasst wird, die es leider noch nicht gibt, in der die vorherige Montage der Einwurfsäule vorgegeben wird und klar stellt das es sich bei der Öffnung um eine Revisionsklappe und nicht um eine Einstiegsöffnung handelt! Trotzdem würde es mich interessieren ob es eine entsprechende Vorschrift gibt.
Besten Dank im Voraus
Gruß Ralph