Moin Forum,
ich habe ein Verständnisproblem mit der BGI 740.
Lagerung (Seite 22):
"Für die Lagerung brennbarer Flüssigkeiten in gefahrgutrechtlich zulässigen Transportbehältern... sind die explosionsgefährdeten Bereiche... in Tabelle 3 (siehe Seite 22) beschrieben."
Dort wird unterteilt in passive und aktive Lagerung.
Weiter heißt es bei Misch- und Bereitstellungsräumen (Seite 22):
"Werden ausschließlich Beschichtungsstoffe... mit einem Flammpunkt, der ausreichend über der Verarbeitungstemperatur liegt verarbeitet, ist mit Explosionsgefährdung nicht zu rechnen." (Seite 22)
Für mich ist das nicht logisch!
In Misch- und Bereitstellungsräumen ist bei hohen Flammtemperaturen (über der Verarbeitungstemperatur) mit einer Explosionsgefährdung nicht zu rechnen,
bei aktiver Lagerung (Umfüllen etc.) aber besteht immer eine Zone 1 (BGI 740, TRbF 20...).
Wenn ich jetzt aber einen Stoff im aktiven Lager (Temperatur bei 20/21 °C) habe, dessen Flammpunkt bei 35 °C liegt, ich ihn dort umfülle, dann bin ich im EX-1, im Mischraum aber besteht für diesen Stoff keine Zone.
Oder verstehe ich das falsch?