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  • Moin Forum,

    ich habe ein Verständnisproblem mit der BGI 740.

    Lagerung (Seite 22):

    "Für die Lagerung brennbarer Flüssigkeiten in gefahrgutrechtlich zulässigen Transportbehältern... sind die explosionsgefährdeten Bereiche... in Tabelle 3 (siehe Seite 22) beschrieben."

    Dort wird unterteilt in passive und aktive Lagerung.

    Weiter heißt es bei Misch- und Bereitstellungsräumen (Seite 22):

    "Werden ausschließlich Beschichtungsstoffe... mit einem Flammpunkt, der ausreichend über der Verarbeitungstemperatur liegt verarbeitet, ist mit Explosionsgefährdung nicht zu rechnen." (Seite 22)


    Für mich ist das nicht logisch!

    In Misch- und Bereitstellungsräumen ist bei hohen Flammtemperaturen (über der Verarbeitungstemperatur) mit einer Explosionsgefährdung nicht zu rechnen,
    bei aktiver Lagerung (Umfüllen etc.) aber besteht immer eine Zone 1 (BGI 740, TRbF 20...).

    Wenn ich jetzt aber einen Stoff im aktiven Lager (Temperatur bei 20/21 °C) habe, dessen Flammpunkt bei 35 °C liegt, ich ihn dort umfülle, dann bin ich im EX-1, im Mischraum aber besteht für diesen Stoff keine Zone.

    Oder verstehe ich das falsch?

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  • Hallo,

    Der Festlegung von Exzonen muss immer die Frage vorausgehen " Können gefährliche Explosionsfähige Gemische entstehen"
    Pasive Lagerung = Lagerung in geschlossen Behältern kein Öffnen der Behälter im Lager kein Umfüllen, hier kann man von einer Exzone 2 ausgehen.
    Ein weiterer Faktor ist der Flammpunkt z.B. braucht mann bei einer Dieseltanstelle keine Exzoneneinteilung weil sich bei einem Flammpunkt von >50 C und normaler Verarbeitungstemperatur keine gefährlichen Dämpfe bilden.
    Der Unterschied zwischen Verarbeitungstemperatur (Raumtemperatur) und Flammpunkt sollte mind. 10-15 ° sein. ? wird die Raumtemperatur auch im Hochsommer bei 21° gewährleistet.
    In der BGR104 werden viele Beispiel zur Einteilung gemacht.

    Michael