Abfallschlüssel Pflicht?

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    sicherbkfm82 schrieb:
    muss auf Betriebsanweisungen für Gefahrstoffe der Abfallschlüssel enthalten sein ...


    Von Seiten der Gesetze / Verordnungen / Technischen Regeln (Gefahrstoffe) muss das nicht sein.
    Aber wenn die betrieblichen Gegebenheiten dies erfordern, dann ist der Abfallschlüssel anzugeben.
    Bei einem "meiner" Unternehmen sind die Abfallcontainer mit dem Abfallschlüssel und der zugehörigen Bezeichnung gekennzeichnet; hier bietet sich an, in der BetrAnw den Abfallschlüssel im Kapitel "Sachgerechte Entsorgung " anzugeben.

    Zitat

    ... und wenn ja wo ist das festgelegt?


    Nicht festgelegt ist dies in der TRGS 555 ;)

    "Mit zunehmendem Abstand zum Problem wächst die Toleranz." (Simone Solga)
    "Toleranz ist das unbehagliche Gefühl, der andere könnte am Ende doch recht haben." (Robert Lee Frost)
    "Geben Sie mir sechs Zeilen von der Hand des ehrenwertesten Mannes - und ich werde etwas darin finden, um ihn zu hängen." (Kardinal Richelieu)
    "Die Sprache ist die Quelle aller Missverständnisse" (Antoine de Saint-Exupéry)

    "Wie kann ich wissen, was ich denke, bevor ich höre, was ich sage?" (Edward Morgan Forster)

    • Offizieller Beitrag

    hallo sicherbkfm82

    eine gesetzliche verpflichtung zur angabe eines abfallschlüssels wäre im rahmen einer gefahrstoff-BA auch wenig sinnvoll, da nicht unbedingt alle gefahrstoffe auch nicht gleichzeitig als abfall eingestuft sind oder sogar eine schlüsselnummer haben.

    Wie a.r.ni. schon schreibt: dort wo es sinnvoll ist, sollte man den mit angeben.

    peter

    Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner-von-Siemens zugeschrieben)