BGV A2 - Erster Nachtrag zur Unfallverhütungsvorschrift "Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit"
Die Übergangs-BGV A2 ist im Wege eines ersten Nachtrags bis zum 31.12.2010 verlängert worden.
Die zum 1. Januar 2008 erlassene Übergangsvorschrift "Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit" (BGV A2) wurde im Wege eines ersten Nachtrages jetzt bis zum 31. Dezember 2010 verlängert. Der Nachtrag trat zum 1. Januar 2009 in Kraft.
Für die Mitgliedsunternehmen ändert sich dadurch nichts. Die bisher bestehenden Regelungen der BGV A2 bleiben bis zum 31. Dezember 2010 bestehen.
Die BGV A2 erhält folgende Fassung:
BGV A2UnfallverhütungsvorschriftBetriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheitvom 1. Januar 2008
in der Fassung vom 1. Januar 2009
InhaltsverzeichnisErstes Kapitel
Geltungsbereich
§1 Geltungsbereich
Zweites Kapitel
Pflichten des Unternehmers
§2 Pflichten des Unternehmers
Drittes Kapitel
In-Kraft-Treten / Außer-Kraft-Treten
§3 In-Kraft-Treten / Außer-Kraft-Treten
Erstes Kapitel
Geltungsbereich
§ 1
Geltungsbereich
Diese Unfallverhütungsvorschrift gilt für Unternehmer und Versicherte der Berufs ge nossen schaft Handel und Warendistribution (BGHW).
Zweites Kapitel
Pflichten des Unternehmers
§ 2
Pflichten des Unternehmers
Die Unfallverhütungsvorschriften „Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit“ (BGV A2) in der Fassung der ehemaligen Großhandels- und Lagerei-Berufsgenossenschaft vom 01. April 2005 sowie der ehemaligen Berufsgenossenschaft für den Einzelhandel vom 01. Juli 2005 gelten jeweils für die Unternehmen, die ihnen bis zum 31. Dezember 2007 zuzuordnen waren oder nach dem 31. Dezember 2007 zuzuordnen wären, mit den nachfolgenden Änderungen weiter:
§ 7 Abs. 2 der Unfallverhütungsvorschrift „Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit“ (BGV A2) in der Fassung der ehemaligen Großhandels- und Lagerei-Berufsgenossenschaft vom 01. April 2005 wird wie folgt neu gefasst:
„§ 2 Abs. 3 i. V. m. Anlagen 2, 5 und 6 ist bis zum 31. Dezember 2010 gültig.“
§ 7 Abs. 2 der Unfallverhütungsvorschrift „Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit“ (BGV A2) in der Fassung der ehemaligen Berufsgenossenschaft für den Einzelhandel vom 01. Juli 2005 wird wie folgt neu gefasst:
„§ 2 Abs. 3 i. V. m. Anlage 2 ist bis zum 31. Dezember 2010 gültig.“
Drittes Kapitel
In-Kraft-Treten / Außer-Kraft-Treten
§ 3
In-Kraft-Treten / Außer-Kraft-Treten
Diese Unfallverhütungsvorschrift tritt am 1. Januar 2008 in Kraft und mit Ablauf des 31. Dezember 2010 außer Kraft.