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  • Hallo :)
    Neuer Stand.
    Die BG hat den Unfall nicht als Arbeitsunfall anerkannt.
    Nun wird geprüft, ob Einspruch erhoben wird.
    Ich kann dazu nur raten. Ich denke das es so einen Fall nicht wirklich schon mal gegeben hat.
    Es geht weiter.......

    LG
    Michael Kasper

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    Nicht jeder der viel redet, sagt auch viel !

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  • Hallo Michael,
    nun machst Du`s aber spannend.
    War das jetzt mit Widerspruch?
    Gibts eine Begründung seitens der BG?
    Gits `ne Fortsetzung - also `ne Klage?

    VG Martina

    Die Kunst ist, einmal mehr aufzustehen, als man umgeworfen wird. (W. Churchill)
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    Das Schwierige am Diskutieren ist nicht, den eigenen Standpunkt zu verteidigen, sondern ihn zu kennen.
    Andre' Maurois