Ausgediente Lebensmittelbehältnisse

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  • Hallo Zusammen,

    es ist ja bekannt, dass ausgediente Lebensmittelbehältnisse (Z.B. Joguhrteimer, Schattenmorellengläser) nicht zum Lagern von anderen Stoffen verwendet werden. Meine Frage-wo steht dies in einem Gesetzestext?

    Danke vorab

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    • Offizieller Beitrag

    Hallo seppl,

    Gefahrstoffverordnung (§ 8 Abs. 6, 7 und 8)

    Gefahrstoffe sind so aufzubewahren oder zu lagern, dass sie die menschliche Gesundheit und die Umwelt nicht gefährden. Es sind dabei Vorkehrungen zu treffen, um Missbrauch oder Fehlgebrauch zu verhindern. Bei der Aufbewahrung zur Abgabe oder zur sofortigen Verwendung müssen die mit der Verwendung verbundenen Gefahren und eine vorhandene Kennzeichnung nach § 8 Absatz 4 erkennbar sein.

    Gefahrstoffe dürfen nicht in solchen Behältern aufbewahrt oder gelagert werden, durch deren Form oder Bezeichnung der Inhalt mit Lebensmitteln verwechselt werden kann.
    Gefahrstoffe dürfen nur übersichtlich geordnet und nicht in unmittelbarer Nähe von Arzneimitteln, Lebens- oder Futtermitteln einschließlich deren Zusatzstoffe aufbewahrt oder gelagert werden.

    herbert

    Für Eile habe ich leider keine Zeit!

  • Hallo seppl,
    ich hatte auch gedacht, dass es bei Deinem Problem um Gefahrstoffe geht - das hat Herbert ja schon super beantwortet.
    Bei Schrauben etc. ist dies wohl eher eine ästhetische Frage - ganz besonders bezüglich den Dingen, die in den Behältnissen noch anhaften könnten (Biostoffverordnung). Worum genau geht es?
    Gruß Martina111

    Die Kunst ist, einmal mehr aufzustehen, als man umgeworfen wird. (W. Churchill)
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    Das Schwierige am Diskutieren ist nicht, den eigenen Standpunkt zu verteidigen, sondern ihn zu kennen.
    Andre' Maurois

    Einmal editiert, zuletzt von Martina111 (7. Februar 2009 um 13:32)