Hallo SIFA-Page-Leser,
kann leider aus terminlichen Gründen dieses mal nicht nach Düsseldorf kommen.
Hab aber eine Frage:
Es geht um die Aussage, daß immer zwei Personen z.B. am Samstag Vormittag anwesend sein müssen - der Sicherheit wegen.
Wo steht das passende "Gesetz" bzw. "BG-Verordnung" dazu?
Wäre schön von Euch zu hören.
Danke für die Hilfe
TOM