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  • Hallo SIFA-Page-Leser,

    kann leider aus terminlichen Gründen dieses mal nicht nach Düsseldorf kommen.

    Hab aber eine Frage:

    Es geht um die Aussage, daß immer zwei Personen z.B. am Samstag Vormittag anwesend sein müssen - der Sicherheit wegen.

    Wo steht das passende "Gesetz" bzw. "BG-Verordnung" dazu?

    Wäre schön von Euch zu hören.

    Danke für die Hilfe

    TOM

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  • Hi Tom,

    ...wo anwesend, wann anwesend, wie anwesend und wozu anwesend?!?!

    Nee, ma ohne Spass, wenn Du die Frage nach Einzelarbeitspülätzen stellst - wo auch immer - gilt grundsätzlich die Aussage, dass Einzelarbeit zulässig ist. Niemand sagt, dass immer 2 Personen anwesend sein müssen.

    Wie so oft ist allerdings die Gefährdungsbeurteilung Grundlage hierfür. Handelt es sich um gefährliche Tätigkeiten, mag die Welt schon wieder ganz anders aussehen.

    Für erste Informationen hierzu guckst Du hier:

    http://www.bgfw.net/informationen/…l_4/s_12_15.pdf

    In diesem Sinne
    Der Michael

    "You'll Clean That Up Before You Leave..." (Culture/ROU/Gangster Class)

    Einmal editiert, zuletzt von MichaelD (5. November 2008 um 10:14)