Lagern und Transport brennbarer Flüssigkeiten in Fahrzeugen

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    • Offizieller Beitrag

    Hallo zusammen,

    irgendwie komm ich nicht so richtig weiter und brauche mal einen kleinen Anstoß eurerseits
    :D :D

    es geht darum das MA brennkraftbetriebene Motorsägen (also die mit der runden Scheibe quasi ein Trennjäger) in ihren Fahrzeuge transportieren und diese auch auf Baustellen oft einsetzen, jetzt stellte sich die frage wie viel Sprit/Gemisch sie in den Bussen transportieren dürfen.

    Geplant sind 2 Kanister mit je 5l.
    Meiner Meinung nach sind das kleinstmengen und bedürfen keine weitere Beachtung, wenn diverse Parameter hierfür erfüllt sind wie z.B. Be- und Entlüftung der Fahrzeuge sowie Kennzeichnung der Verpackung: in dem falle die Kanister.

    Habe dann mal in die GGAV 2002 Ausnahme Nr3 geschaut, die es aber leider nicht mehr gibt bzw. offen ist.

    Meiner Meinung nach müsste hier doch ADR 1.1.3.1.c geltend sein, oder?
    Aber auch da hab ich keine genau vorgaben über mengen herauslesen können................


    Weiß einer von euch darüber näher bescheid wie viel Liter Gemisch in einem Bus transportiert werden darf?

    Mit der Tagesmenge ist das so eine Sache, die nicht klar definiert werden kann weil kurzfristig arbeiten anfallen können und man ein gewissen Vorrat haben muss.

    Alle sagten: Es geht nicht. Da kam einer, der das nicht wusste und tat es einfach.(Goran Kikic)

    Wer nichts weiß, muß alles glauben. (Marie von Ebner-Eschenbach)
    „Habe Mut, dich deines eigenen Verstandes zu bedienen!“
    (Sapere aude)

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  • Hallo Zusammen,

    mit der Bauhofbroschüre hab ich mich ein wenig gegruselt, denn die 450 l Freistellung beziehen sich auf Lieferungen im Zusammenhang mit Messungen, Reparaturen und Wartungsarbeiten, nicht jedoch zur internen und externen Versorgung. (ADR 1.1.3.1 c)
    Trotzdem sind 2x5l kein Problem. Die Freistellung für Kraftstoffe erfolgt über ADR 1.1.3.3 a) Abs. 1:
    "Je Beförderungseinheit dürfen höchstens 60 l in tragbaren Kraftstoffbehältern befördert werden."

    Bitte Ladungssicherung und Lüftung nicht vergessen.
    Jetzt kann man nur noch mit dem Zoll Probleme bekommen, wenn man über die Grenze fährt, um billig zu tanken. Die akzeptieren keine 60 l.

    Gruß Holgi

    Kein Mensch ist so beschäftigt, dass er nicht die Zeit hat, überall zu erzählen, wie beschäftigt er ist. (R. Lemke)

  • Hallo Toni

    diese Probleme hatten wir im Grünflächenamt auch.
    Infos zum Thema findest du auf der Hompage der Gartenbau-Berufsgenossenschaft unter Informationsmaterial / Merkblätter.

    http://www.lsv.de/gartenbau/010_gartenbau/index.html

    Gefahrstoffe sicher transportieren GBG 17.2
    Gefahrstoffe sicher lagern GBG 17.3

    Bei uns hatten wir noch ein Problem mit dem Kraftstoff auf bzw im Fahrzeug wenn dieses Abends in der Halle abgestellt wurde.

    Garagenverordnung und Brandschutz.

    Gruß Leo

    vG

    Einmal editiert, zuletzt von Leo vG (15. Oktober 2008 um 16:44)

  • Hallo zusammen,
    da hat Gladis völlig recht. Ich müßte morgen auf Arbeit nochmal nachlesen (GGVS u.a. ist da), aber als ich die Frage gelesen habe, gingen mir sofort "freigestellte Menge" und "Eigenverbrauch zum Betrieb" der eigentlichen Tätigkeit des Unternehmens durch den Kopf. So eine Art Betriebsmittel ohne dessen kein Betrieb stattfindet. Wenn das der einzige "Kontakt" zum Gefahrgut ist, braucht man nicht mal einen Gefahrgutbeauftragten. Dann gilt, wenn ich mich recht erinnere, bei der GBV- Ausnahme von der Bestellung des Gb- wegen Erfüllung eigener Aufgaben/ Haupttätigkeit oder s.ä.
    Trotzdem ist auf Ladungssicherung (Lüftung nur bei Gasen) und Verpackung (Kanister) entsprechend der vorgeschriebenen Verpackungsgruppe zu achten.
    LG
    Martina111

    Die Kunst ist, einmal mehr aufzustehen, als man umgeworfen wird. (W. Churchill)
    ----------------------------------------
    Das Schwierige am Diskutieren ist nicht, den eigenen Standpunkt zu verteidigen, sondern ihn zu kennen.
    Andre' Maurois

    • Offizieller Beitrag

    Hallo zusammen,

    danke euch für die zahlreiche hilfe und antworten, das hat mir weitergeholfen.

    Alle sagten: Es geht nicht. Da kam einer, der das nicht wusste und tat es einfach.(Goran Kikic)

    Wer nichts weiß, muß alles glauben. (Marie von Ebner-Eschenbach)
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