hallo,
das emkg in derneuen version berücksichtigt nun auch bei der einstufung stoffe mit AGW. dazu werden folgende angaben gemacht:
"Liegt ein AGW nach TRGS 900 vor, ist dieser -unabhängig von den R-Sätzen- die Eingangs-größe zur Ermittlung der Gefährlichkeitsgruppe „Einatmen“ (A bis E). Der jeweilige Arbeits-platzgrenzwert eines Stoffes wird in den zutreffenden Luftkonzentrationsbereich für Fest-stoffe (Stäube) oder Flüssigkeiten eingeordnet."
soweit so gut. nun haben wir unser gefahrstoffkataster in den letzten tagen überarbeitet, so dass auch der AGW, falls auf dem sdb mit angegeben, mit aufgenommen wird.
da laut dem emkg 2.0 die einstufung primär über den AGW erfolgt stellt sich mir nun die frage wie ich bei zubereitungen/stoffgemischen verfahren soll. in den wenigsten fällen sind ja reine stoffe wie z. b. butan oder methanol vorhanden, sondern in der mehrzahl zubereitungen, in denen wiederum stoffe mit verschiedenen AGW´s enthalten sind.
wie gehe ich in dem fall bei der einstufung vor?
grüsse
tino