[Frage] EMKG 2 - Einstufung bei Stoffen mit AGW

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  • hallo,

    das emkg in derneuen version berücksichtigt nun auch bei der einstufung stoffe mit AGW. dazu werden folgende angaben gemacht:

    "Liegt ein AGW nach TRGS 900 vor, ist dieser -unabhängig von den R-Sätzen- die Eingangs-größe zur Ermittlung der Gefährlichkeitsgruppe „Einatmen“ (A bis E). Der jeweilige Arbeits-platzgrenzwert eines Stoffes wird in den zutreffenden Luftkonzentrationsbereich für Fest-stoffe (Stäube) oder Flüssigkeiten eingeordnet."

    soweit so gut. nun haben wir unser gefahrstoffkataster in den letzten tagen überarbeitet, so dass auch der AGW, falls auf dem sdb mit angegeben, mit aufgenommen wird.

    da laut dem emkg 2.0 die einstufung primär über den AGW erfolgt stellt sich mir nun die frage wie ich bei zubereitungen/stoffgemischen verfahren soll. in den wenigsten fällen sind ja reine stoffe wie z. b. butan oder methanol vorhanden, sondern in der mehrzahl zubereitungen, in denen wiederum stoffe mit verschiedenen AGW´s enthalten sind.

    wie gehe ich in dem fall bei der einstufung vor?

    grüsse

    tino

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  • Wende dich Vertrauensvoll an deine BG und lasse dich mit der Messstelle verbinden.

    Bei diesen Messungen wurde bei uns mit verschiedenen Proberöhrchen geprüft.
    Aber Fachkundige von Gefahrstoffmessstellen sind da glaube ich der richtige Ansprechpartner.

    Fremde Meinungen sind zu akzeptieren meine Antwort auf "du" oder "sie". Ich möchte geduzt werden.
    Ich schreibe weiter alles mit DU (siehe Forumsregel). Die die kein Du haben wollen, machen gedanklich immer aus dem Du ein Sie.
    Gruß RaBau

    Nur Pessimisten schmieden das Eisen, solange es heiß ist. Optimisten vertrauen darauf, dass es nicht erkaltet. (Zitat von Peter Bamm)

  • Zitat

    Original von blacksock
    ...die frage wie ich bei zubereitungen/stoffgemischen verfahren soll. ...wie gehe ich in dem fall bei der einstufung vor?


    http://www.dguv.de/bgia/de/fac/lu…gw_rcp_2007.pdf - Kohlenwasserstoffgemische
    " Der Grenzwert für das Gemisch ergibt sich nach einer Additivitätsregel:
    Formel ... Nur definierte Einzelsubstanzen (siehe Tabelle 2) werden aus der Gruppe ausgegliedert und sind dann in die Gesamtformel durch ihren mengenmäßigen Anteil und den Einzelstoffgrenzwert einzubeziehen, werden mengenmäßig aber in der Fraktion der Gruppe nicht nochmals berücksichtigt."
    ...http://www.baua.de/nn_38856/de/Th…offgemische.pdf - Seite 2

    TRGS 900 2.2 - "Für die Bewertung von Stoffgemischen in der Luft am Arbeitsplatz ist die Nummer 5 der TRGS 402 anzuwenden. Sie ist nicht anzuwenden, sofern für definierte Stoffgemische Grenzwerte aufgestellt sind."
    2.4
    "... Der höhere Stoffindex ist für die Beurteilung der inhalativen Exposition heranzuziehen. Liegen ausreichende Informationen über das Verhältnis von einatembarer zu alveolengängiger Fraktion vor, z. B. bei standardisierten Arbeitsverfahren gemäß Nummer 5 der TRGS 400 „Gefährdungsbeurteilung für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen“, so genügt es, entweder nur die einatembare oder die alveolengängige Fraktion zu bestimmen, je nachdem wie sich der höhere Stoffindex ergibt. Es können die Hinweise gemäß Literatur in Fußnote 4 angewendet werden."

    Mir scheint, du wirst dir das *Passende* für das jeweilige Gemisch herausssuchen müssen- eine Pauschalantwort gibt es wohl nicht.

    Gruß
    gladis:-)

    Vielleicht auch hier noch mal suchen oder aktuell fragen- wenn es z.B. um die Arbeitsbereichsüberwachung geht
    http://asinfo.site.uni-wuppertal.de/cgi-bin/komnet…AS&CALLERID=NRW

  • Hallo Zusammen,

    bei Zubereitungen kann ich vielleicht helfen. Das Institut ASER der Uni Wuppertal hat einen Modellrechner herausgebracht, in dem die einzelnen Bestandteile der Zubereitung einfließen und du nach Gefährdungsbeurteilung in einer Modellrechnung die neue Gefährdungsklasse serviert bekommst.
    Kuckst du hier:
    http://www.institut-aser.de/out.php?idart=497

    Das Modell war auf der CD-ROM "30g gesünder arbeiten", die jedoch vergriffen ist. Allerdings liegen alle Programme im Internet auf deren Rechner bereit. Es lohnt sich auf jeden Fall!

    Gruß Holgi

    Kein Mensch ist so beschäftigt, dass er nicht die Zeit hat, überall zu erzählen, wie beschäftigt er ist. (R. Lemke)

  • hallo,

    @ holgi: dein link führt zum spaltenmodellrechner für die ersatzstoffprüfung. meine frage bezog sich auf eine andere problematik.


    @ all: danke erst einmal für eure beiträge. anscheind gestaltet sich die sache schwieriger als gedacht. was nützt es den AGW für zubereitungen ins gefahrstoffkataster mit auszunehmen? für stoffe mit einem AGw macht das ja durchaus noch sinn, aber wenn auf dem sdb einer zubereitungen die AGW´s mehrerer inhaltsstoffe angegeben sind ist das doch komplett sinnlos. hierbei ist auch das EMKG überfordert. die schutzstufe sollte doch dann besser über die R-sätze bestimmt werden. bei problematischen stoffen oder bestimmten anhaltspunkten kann eine messung ja immer noch im nachhinein erfolgen.

    was meint ihr dazu?

    grüsse

    tino

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  • Zitat

    Original von blacksock

    @ all: danke erst einmal für eure beiträge. anscheind gestaltet sich die sache schwieriger als gedacht. was nützt es den AGW für zubereitungen ins gefahrstoffkataster mit auszunehmen? für stoffe mit einem AGw macht das ja durchaus noch sinn, aber wenn auf dem sdb einer zubereitungen die AGW´s mehrerer inhaltsstoffe angegeben sind ist das doch komplett sinnlos. hierbei ist auch das EMKG überfordert. die schutzstufe sollte doch dann besser über die R-sätze bestimmt werden. bei problematischen stoffen oder bestimmten anhaltspunkten kann eine messung ja immer noch im nachhinein erfolgen.

    was meint ihr dazu?

    grüsse

    tino

    Zum Ersten ich verstehe nicht warum dein Programm sich nach den AGW richtet. Für mich in den meisten Fällen ein Nebenkriegsschauplatz. Die Gründe sind hier ja schon benannt.
    Ein Gefahrstoff sollte nach den Gefahrstoffzeichen und den R-Sätzen sortiert sein. Zusätzlich sollte betrachtet werden, wo (Ort), wie (Verfahren), welche Menge.
    Jeder Gefahrstoff sowie sein Einsatz ist ein Fall für sich.

    Messungen musst du dann durchführen wenn du dir unsicher bist ob die Grenzwerte gerissen werden oder zur Proforma absicherung.

    Fremde Meinungen sind zu akzeptieren meine Antwort auf "du" oder "sie". Ich möchte geduzt werden.
    Ich schreibe weiter alles mit DU (siehe Forumsregel). Die die kein Du haben wollen, machen gedanklich immer aus dem Du ein Sie.
    Gruß RaBau

    Nur Pessimisten schmieden das Eisen, solange es heiß ist. Optimisten vertrauen darauf, dass es nicht erkaltet. (Zitat von Peter Bamm)

  • http://www.dguv.de/bgia/de/pub/re…ar0608/0608.pdf

    vielleicht in der PDF mal nach Gemisch suchen und dann das Passende ableiten?

    Mit Erstaunen habe ich festgestellt, dass der Umfang sehr viel größer ist, als_gewohnt_

    biologisch e
    physikalisch e
    Vibration
    Thermisch e
    Strahlung
    Elektrizität
    Biomechanisch e Gefährdungen

    Danke für den Impuls, da mal reinzusehen :)

    Einmal editiert, zuletzt von gladis (17. Oktober 2008 um 19:16)