Baustellenverordnung

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  • Grüß Euch,

    die Baustellen-Verordnung muß der Bauherr stellen oder ?, stellt er sie nicht (keine Zeit oder andere Gründe), bin ich
    als Auftragnehmer verpflichtet, ein Muster für Auftragnehmer zu erstellen und den Bauherrrn dann unterschreiben zu lassen? Habe ich irgendwo gelesen, dass wir dann als Auftragnehmer selbst eine Baustellenverordnung erstellen und vom Bauherr unterzeichnen lassen müssen. Wie soll man sich hier als Bauleiter (als AN) verhalten?

    Gruß Reini

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  • Hallo Reini,

    ich vermute mal du meinst eine Baustellenordnung, also ein Regelwerk dass z.B. die Zugänglichkeiten, Verkehrsregeln, Sammeln und Entsorgen von Baustellenabfällen etc regelt.
    Diese legt in der Regel der Bauherr fest und ist Bestandteil des Bauvertrages. Generalunternehmer legen in der Regel für Ihre Nachunternehmer ebenfalls Baustellenordnungen fest.

    Es gibt meines Wissens keine staatliche oder BG-Richtlinie die eine Baustellenordnung vorschreibt.

    Für Eure Nachunternehmer würde ich eine Baustellenordnung festlegen da dies einiges erleichtert.

    Viele Grüße

    kuddel

  • Hallo Kudel,
    Danke für deine schnelle Antwort!
    mein Fehler, ich meinte die Bauordnung. Die Bauordnung kommt vom Bauherrn. Wie bereits erwähnt , wie soll man sich verhalten, wenn der
    Sigeko bzw. der Bauherr keine haben, muss dIe Firma bzw. der Bauleiter für sich eine Muster-Bauordnung haben.
    Wäre zu diskutieren?

    Dein Tipp mit den Nachunternehmern ist sehr gut.

    Gruß Reini

    • Offizieller Beitrag

    Hallo Reini,

    als Anhang eine "Baustellenordnung" wie die aussehen könnte :D ;)

    Dateien

    Alle sagten: Es geht nicht. Da kam einer, der das nicht wusste und tat es einfach.(Goran Kikic)

    Wer nichts weiß, muß alles glauben. (Marie von Ebner-Eschenbach)
    „Habe Mut, dich deines eigenen Verstandes zu bedienen!“
    (Sapere aude)

  • Hallo Reini,

    wenn Bauherrenseits keine Baustellenordnung aufgestellt wurde seid Ihr nicht verpflichtet eine eigene Baustellenordnung zu erstellen.

    Es sei den der Bauvertrag sieht es so vor!

    Es gibt ja auch die Unsitte den SiGeKo der ausführenden Baufirma aufzudrücken, nach dem Motto Pos. 526 1Stk. SiGeKo in der Ausführungsphase pauschal XX Euro

    Viele Grüße

    kuddel

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  • Hi Reini,

    ...ohne zu wissen was sich in Deinem Falle hinter Auftragnehmer verbirgt sei gesagt, dass der AN, wenn er denn kein Generalunternehmer ist, ja überhaupt keine "Hoheitsgewalt" auf der Baustelle hat. Mit anderen Worten, Du darfst als "Gast" den anderen "Anwesenden" gar keine Regeln vorschreiben - dies kann nur derjeneige, der Hausrecht und damit auch verantwortung hat!!

    In diesem Sinne
    Der Michael

    "You'll Clean That Up Before You Leave..." (Culture/ROU/Gangster Class)

  • Hallo Michael , Kuddel und Toni,

    danke für eure Ratschläge, ihr habt mir sehr geholfen.

    Gruß Reini