Beurteilung der Explosionsgefährdung nach BetrSichV - Erste Praxiserfahrung

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    • Offizieller Beitrag

    Die Gefährdungsbeurteilung nach § 3 (2) Betriebssicherheitsverordnung bildet die Grundlage jedes Explosionsschutzkonzepts sowie des Explosionsschutzdokuments nach § 6 BetrSichV. Dieser gefährdungsorientierte Ansatz zur Erfüllung der Sicherheitsanforderungen und Dokumentationspflichten des Explosionsschutzes ist für viele Betreiber neu, stellt Betriebe wie auch Behörden seit Inkraftreten der BetrSichV vor z. T. erhebliche Schwierigkeiten.

    Der Fachartikel "Beurteilung der Explosionsgefährdung nach Betriebssicherheitsverordnung - Erste Praxiserfahrung" von Ute Hesener und Jochen Hübner erläutert eine in der Praxis bewährte Methode und diskutiert anhand von Beispielen häufig auftretende Fragestellungen.

    Der Beitrag erschien in der Zeitschrift "Technische Überwachung" (TÜ 01/02 - 2005) und steht als PDF-Download (5 Seiten) im Informationsportal "netinform" der TÜV Industrie Servive GmbH der TÜV SÜD Gruppe abrufbereit.

    Zum PDF-Download

    AplusA-online.de - Quelle: TÜV SÜD Gruppe

    Alle sagten: Es geht nicht. Da kam einer, der das nicht wusste und tat es einfach.(Goran Kikic)

    Wer nichts weiß, muß alles glauben. (Marie von Ebner-Eschenbach)
    „Habe Mut, dich deines eigenen Verstandes zu bedienen!“
    (Sapere aude)

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  • Gehen zwar nicht so sehr in die Tiefe, die Beiträge, aber für einen Überblick reicht es alle mal. Worin unterscheiden sich eigentlich Atex
    95 und 137?
    Mondeo

    • Offizieller Beitrag

    Hallo Mondeo,

    Die Betreiberrichtlinie ATEX 137 (vorher ATEX 118a)
    Die zweite neue Richtlinie 1999/92/EG wird auch ATEX 137 genannt, da sie wie das Arbeitsschutzgesetz auf dem Artikel 137 des EG-Vertrages beruht. Sie wurde durch die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) in deutsches Recht überführt und richtet sich an den Betreiber einer Anlage.

    Zoneneinteilung
    Welche Anforderungen kommen mit der ATEX 137 auf den Betreiber zu? Zunächst muss der Betreiber seinen Betrieb in Zonen einteilen, in denen gefährliche explosionsfähige Atmosphäre mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit vorhanden ist. Dazu muss er alle Bereiche nach den Zonen in Tabelle 2 bewerten und dokumentieren.

    3) Richtlinie 1999/92/EG über Mindestvorschriften zur Verbesserung des Gesundheitsschutzes und der Sicherheit der Arbeitnehmer, die durch explosionsfähige Atmosphären gefährdet werden können (ATEX 137) Volltext im Internet unter: http://europa.eu.int/comm/enterprise/atex/dir92-de.pdf

    Die ATEX 95 (vorher ATEX 100a) bezieht sich auf Nicht-Elektrische Betriebsmittel in Explosionsgefährdeten Bereichen.

    herbert

  • Hallo Herbert,
    vielen Dank für die Info.
    Also, Atex 137 wird in Deutschland umgesetzt durch die BetrSichV.
    Somit ist auch die Notwendigkeit zur Erstellung des Explosionsschutzdokumentes, der Zoneneinteilung usw. , ein Resultat der Atex 137 Richtlinie.
    Dann war ich bisher wenigstens richtig mit meinen Annahmen.
    Ich wurde nämlich vor kurzer Zeit von unserer Italienischen Zentrale gebeten, zur Umsetzung von ATEX 137 in Deutschland Auskunft zu geben.
    Vielen Dank
    Mondeo