Hallo SiFas,
unser Unternehmen hatte wegen eines neu eingeführten (flexiblen) Arbeitszeitmodells Besuch vom StAfA (Regierungsbezirk Köln).
Die wollen jetzt eine Gefährdungs- und Belastungsbeurteilung (nach § 5 ArbSchG) zur Auswahl der Arbeitszeitmodelle. Es geht bei den Arbeitszeitmodellen auch um Regelungen zu Überstunden und Bereitschaften. Aus der Beurteilung soll hervorgehen, wie sich die Auswahl aus Sicht des Arbeitsschutzes begründet!!!
Übrigens: Die Arbeitszeitmodelle entsprechen sowohl den Vorgaben aus dem Arbeitszeitgesetz, als auch den tarifrechtlichen Vorgaben!! (Das ist also hier nicht das Problem!)
Frage: Hat jemand hiermit schon Erfahrung, oder hat jemand überhaupt schon mal von dieser Forderung gehört?
Bin mal auf Eure Erfahrungen gespannt...
Gruß
Oliver