Hallo zusammen,
in einem Krankenhaus befindet sich ein Blutplasmalager in einem Kellergeschoss, das nur 2,2 m hoch ist.
Das Lager muss saniert werden und soll dabei neu ausgestattet werden.
Die ASR 1.2 gibt eine Mindestraumhöhe von 2,5 m vor, die durch eine Beurteilung ohne gesundheitliche Bedenken um 0,25 m reduziert werden kann.
Ich kann in dem Bestandskeller keine 2,25 m Raumhöhe erreichen.
Es handelt sich um ein Blutplasmalager, in dem Tiefkühlzellen eingebaut sind. Die Blutplasmen werden in Kunststoff-Kästen auf Rollwagen transportiert und in die Kühlräume gestapelt. (Es gibt dabei eine ganze Reihe Gefährdungen zur Ergonomie, die ich aber gesondert beurteile)
Der Arbeitsbereich wird nur zum Ein- und Auslagern der Plasmen in den Kästen genutzt.
Der Aufenthalt, bzw. die Arbeitsdauer in dem Keller beträgt maximal 5 mal täglich 20 Minuten, mit 2 Mitarbeitern
Meine Fragen sind:
1. Ist dieser Bereich als Arbeitsraum bzw. Arbeitsbereich zu bewerten, oder gibt es andere Regelungen für diese Art von Lagerbetrieb?
2. Gibt es Regelwerke, aus denen ich eine Gefährdungsbeurteilung bzgl. der Raumhöhe ableiten kann?
3. Welche Möglichkeit gibt es, trotz der geringen Raumhöhe von 2,2 m eine arbeitsschutzrechtlich zulässige Lösung zu finden?
Für Tipps und Anregungen und idealerweise Lösungen bin ich sehr dankbar und freue mich auf eure Antworten.