Brandschutzbeauftragter Bestellung abberufen

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  • Guten Tag.

    Ich hoffe jetzt klappt es. Meinen ersten Eintrag von heute kann ich leider nicht wiederfinden. Vermutlich verschollen.

    Also: unser Brandschutzbeauftragter wird demnächst gehen. Muss die Beauftragung seitens der Firma zurückgenommen werden oder läuft das automatisch aus? Und muss noch weiteres beachtet werden? Wo finde ich für solche Fragen weitere Infos (außer hier natürlich :-))?

    vielen Dank schon mal im Voraus.

    MfG

    Ralf

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  • Ähm, verstehe ich richtig, dass der Brandschutzbeuaftragte angestellt ist und das Angestelltenverhältnis aufgelöst wird? Sprich, er geht in Rente, hat gekündigt oder wurde entlassen?

    Die Bestellung ist umfassend geregelt, aber ein formelles Verfahren zur Abbestellung besteht meines Wissens nicht. Die Bestellung endet zusammen mit dem Angestelltenverhältnis.

    Arbeitsschutz ist wie Staubwischen.

  • Also, hier steht z.B.

    "...Werden Brandschutzbeauftragte gesetzlich oder gemäß behördlicher Auflagen gefordert, so sind ihre Namen und jeder Wechsel der zuständigen Genehmigungsbehörde, z.B. der Brandschutzdienststelle, auf Verlangen mitzuteilen..."

    DGUV Information 205-003

    Halt auf Verlangen...

    Beste Grüße aus Mainz

    E.weline

    Versicherung der Unsicherheit ist Sicherheit.

    Hanspeter Rigs (*1955), Dr. phil., deutscher Philosoph und Aphoristiker

  • Hallo,

    wenn er/sie geht, werdet ihr neu bestellen oder extern beauftragen. Behörden etc. würde ich es mitteilen, der Umfang der Notwendigkeit kann man aber pauschal nicht sagen. Kommt in dem Zusammenhang auch darauf an, ob ihr irgendwelchen Überwachungsverpflichtungen unterliegt, daraus kann sich dann schon eine Notwendigkeit ergeben. Diese kann sich aber auch in anderer Hinsicht ergeben.

    Beispiel Feuerwehrplan:

    Habt ihr einen Feuerwehrplan ist der BSB in der Regel namentlich und mit Kontaktdaten für die Feuerwehr im textlichen Teil genannt. Kommt es jetzt zu einem Wechsel, würde ich da grundsätzlich nicht die Notwendigkeit sehen, sofort den Feuerwehrplan zu aktualisieren. Sondern erst mit der nächsten regulären Prüfung. Anders ist es aber, wenn mit dem neu bestellten BSB auch neue Kontaktdaten verbunden sind. Dann würde ich zumindest den textlichen Teil erneuern.

    Muss man halt im Einzelfall sehen. Eine gezielte Abbestellung, Adressat ist hierbei nicht eine Behörde, sondern der ehemalige BSB, macht nur Sinn, wenn er/sie noch im Betrieb tätig ist.

    Gruß

    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010

  • Vielen Dank für Eure schnellen Antworten. Er hat gekündigt und sich beruflich umorientiert. Momentan haben wir noch einen externen und das wird dann wohl erstmal so bleiben. Die Feuerwehrpläne werden gerade mit einer externen Firma überarbeitet. Gut zu wissen. Danke.

    Gut, werde ich morgen mit dem BL besprechen.

    Vielen Dank und einen schönen Feierabend!

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