Regelung Krankheit - Starke Medikamente

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  • Hallo Forumgemeinde,

    ich habe eine Frage. Und zwar haben wir eine Sicherheitsunterweisung bzgl. Dienstfahren & KFZ. In dieser Unterweisung steht drin, dass man vor der Arbeit, während der Arbeit keine starken Medikamente, Drogen etc. zu sich nehmen darf. Speziell beim Führen einen Dienstwagens. Wir haben einen Mitarbeiter, der eine schwere Krankheit hat. Es kommt unerwartet vor, dass er während der Arbeitszeit Krankheitserscheinungen bekommt, die er mit sehr starken Medikamenten behandeln muss. Einnehmen muss er die sofort.

    Selbstverständlich fährt er dann ab dem Zeitpunkt kein Auto mehr und lässt sich mit dem Taxi nach Hause fahren.

    Jetzt haben wir natürlich den Fall, dass die Unterweisung allgemein gehalten ist für alle Mitarbeiter. Er möchte natürlich die Unterweisung speziell wegen des Passus Medikamente, Drogen nicht unterschreiben, da er ja wegen Krankheit trotzdem während der Arbeitszeit Medikamente nehmen muss.

    Wie kann ich hier vorgehen? Gibt es hierzu Ausnahmeregelung oder ein Dokument, was er unterschreiben kann, dass er trotz der Unterweisung bei Krankheitserscheinungen Medikamente nehmen darf, aber dann seine Arbeit niederlegt (kein KFZ fährt etc.). Er ist Außendienstler.

    Vielen Dank im Voraus.

    LG

    R.Özel

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  • Hallo Ramzey54,

    ich verstehe die Frage nicht wirklich, bzw. kann die Begründeung des Mitarbeiters (MA) nicht nachvollziehen.

    Das Unterschreiben einer Unterweisung ist lediglich die Bestätigung an der teilnahme der Unterweisung. - Die Unterschrift ist keine Unterlassungserklärung o.ä.!

    Inhaltlich wird in der Unterweisung ja darauf hingewiesen, dass im Falle der Einnahme entsprechender Medikamente die Arbeit abgebrochen werden muss bzw. gar nicht erst aufgenommen werden darf.
    (Also eine "Verhaltensanweisung, für den Fall dass...")

    Deine Aussage verstehe ich so, dass der MA dieses genau so handhabt.

    Daher verstehe ich seine Verweigerungshaltung nicht.

    Liegt da vielleicht ein Missverständniss seitens des MA vor?

    Befürchtet er Nachteile, wenn er die Unterweisungsbestätigung unterschreibt?

    Suche mal ein 4-Augen-Gespräch, in dem er sich in Ruhe erklären kann.

    Eigentlich bestätigt er mit seiner Unterschrift nur darüber aufgeklärt worden zu sein, dass Verfahren anzuwenden, welches er/ihr bereits anwendet.

    Liebe Grüße
    Micha


    Glück auf! *S&E*


    Nur Scheiße "passiert". - Unfälle werden verursacht!

    Einmal editiert, zuletzt von Micha_K (23. März 2024 um 09:44)

  • Jetzt haben wir natürlich den Fall, dass die Unterweisung allgemein gehalten ist für alle Mitarbeiter. Er möchte natürlich die Unterweisung speziell wegen des Passus Medikamente, Drogen nicht unterschreiben, da er ja wegen Krankheit trotzdem während der Arbeitszeit Medikamente nehmen muss.

    Kleine Anmerkung am Rande: Egal ob der MA dauerhaft starke Medikamente einnehmen muss, nur kurzfristig Medikamente akut einnimmt oder noch gar keine einnimmt... Das Thema gehört in die allgemeine Unterweisung und die MA sollen das präventiv auf dem Schirm haben.

    Ich hatte mal einen Chef, der aufgrund eines Sport-Unfalls unter starkem Medikamenteneinfluss gestanden hatte und blöderweise eines Tages noch die Tabletten verwechselt hat... Vor Dienstbeginn Schlaftablette rein... Unfall gebaut... gab ein Strafverfahren...

    Und dann hatte ich auch noch eine Person in meinem Wagen, die aufgrund einer Wurzelbehandlung mit banalen Schmerzmitteln sowas von Weggetreten war, dass an einen Fahrerwechsel auf einer langen Fahrt nicht zu denken war...

    Diese Fälle treten plötzlich ein und dazu sollten die Mitarbeiter schon Informationen haben...

    Beste Grüße aus Mainz

    E.weline

    Versicherung der Unsicherheit ist Sicherheit.

    Hanspeter Rigs (*1955), Dr. phil., deutscher Philosoph und Aphoristiker

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