Reiniger LGK 8B WGK 1 in 5 L Kansitern

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  • Hallo miteinander!

    Wir haben eine größere Menge an 5 L Kanistern eines Reinigers, der Handelsware ist, und vorübergehend eingelagert werden soll.

    Es handelt sich um die LGK 8B, WGK 1. Müssen diese 5 L Kanister unter eine Auffangwanne gestellt werden? (Rückhalteeinrichtung erst ab 20 L/Kanister?)

    Einmal editiert, zuletzt von MRX (10. März 2024 um 13:36)

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  • Müssen diese 5 L Kanister unter eine Auffangwanne gestellt werden?

    Nein.

    Wenn, dann müssen sie in oder auf eine Auffangwanne gestellt werden.

    Was ist denn Deine größere Menge? 100 Kanister oder 1000?

    Kapitel 4 der TRGS 510 gilt eigentlich immer, wenn gelagert wird.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Nur, wenn die zwingenden Bedingungen in Absatz § 31 Abs. 1 ivm Abs. 3 AwSV eingehalten werden

    Bei Fass- und Gebindelagern für ortsbewegliche Behälter und Verpackungen mit einem Einzelvolumen von bis zu 0,02 Kubikmetern oder für restentleerte Behälter und Verpackungen ist abweichend von Absatz 2 eine flüssigkeitsundurchlässige Fläche ohne definiertes Rückhaltevolumen ausreichend, sofern ausgetretene wassergefährdende Stoffe schnell aufgenommen werden können und die Schadenbeseitigung mit einfachen betrieblichen Mitteln gefahrlos möglich ist.

    Der Fußboden keine extra flüssigkeitsundurchlässige Beschichtung.

    Die Kanister haben eine UN-Zulassung.

    D.H. die Kanister müssen auf Auffangwannen gelagert werden?

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  • Erst, wenn der Kunststoffkanister größer als 20 L ist?

    Entsprechend TRGS 510, Kapitel 4.2 Absatz 13 gilt: "Flüssige und feste Gefahrstoffe sind so zu lagern, dass Freisetzungen erkannt, aufgefangen und umgehend beseitigt werden können. Behälter mit flüssigen Gefahrstoffen sind in eine Rückhalteeinrichtung zu stellen, die mindestens den Rauminhalt des größten Gebindes aufnehmen kann. Gefahrstoffe, die in gefährlicher Weise miteinander reagieren können, dürfen nicht in dieselbe Rückhalteeinrichtung gestellt werden."

    Du bist ja dann auch noch in einem Mengenbereich, der nicht mehr als Kleinmenge gilt, somit ist ein entsprechendes Lager notwendig und Kapitel 5 sowie 13 sind einzuhalten.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.