Welche Gefährdungsbeurteilung muss eine VEFK machen?

ANZEIGE
ANZEIGE
  • Hallo Zusammen,

    endlich komme ich mal dazu hier einen Thread auf zu machen.

    Ich stehe kurz vor der Bestellung zur VEFK. War schon auf Schulungen und habe auch ein paar Fachbücher gestellt bekommen. Über die Verantwortung bin ich mir bewusst. Unterweisungen und Betriebsanweisungen habe ich auch schon in meinem Beruflichen leben geschrieben.

    Leider habe ich nicht viel Ahnung von Gefärdungsbeurteilungen. Wir haben im Haus eine externe Fachkraft für Arbeitssicherheit. Mit dieser habe ich mich noch nicht unterhalten. Möchte mich vorher informieren.

    Welche Gefährdungsbeurteilungen muss ich denn schreiben? Nur die für unsere Elektriker? Das Aufgabengebiet eines Elektrikers ist bekanntlich sehr sehr breit. Muss ich für jede Tätigkeit eine Gefährdungsbeurteilung schreiben? Vom Leuchtmittel wechseln bis hin zum Schaltschrank verdrahten?

    Die BG ETEM Software "Praxisgerechte Lösungen" ist bekannt. Komisch finde ich nur das man dort kein Risiko eintragen kann.

    Habt Ihr mir Antworten auf meine Fragen? Vielen Dank

  • ANZEIGE
  • Zitat

    § 5 ArbSchG

    (1) Der Arbeitgeber hat durch eine Beurteilung der für die Beschäftigten mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdung zu ermitteln, welche Maßnahmen des Arbeitsschutzes erforderlich sind.

    (2) Der Arbeitgeber hat die Beurteilung je nach Art der Tätigkeiten vorzunehmen. Bei gleichartigen Arbeitsbedingungen ist die Beurteilung eines Arbeitsplatzes oder einer Tätigkeit ausreichend.

    (3) [...]

    "Der Arbeitgeber hat die Beurteilung [...] vorzunehmen."

    Welchen Teil seiner Aufgaben dein AG auf dich delegiert hat, kannst du eigentlich nur von ihm erfahren.

    Grundsätzlich musst du in deinem Verantwortungsbereich jede Tätigkeit beurteilen, gleichartige können zusammengefasst beurteilt werden.

    Unterstützung dabei bekommst du von eurer Sifa. Die Beratung ist nämlich deren ureigene Aufgabe.

    Viele Informationen zum Thema GBU findest du im "Handbuch Gefährdungsbeurteilung" der BAuA unter https://www.baua.de/DE/Themen/Arbe…ilung_node.html

  • Lass DIr von der externen Sifa gut erklären, wer für die Gefährdungsbeurteilungen verantwortlich ist, damit Dir nicht die falschen Pflichten auferlegt werden. Du kannst (und wirst) mit Deiner Fachkenntnis in die Gefährdungsbeurteilungen einbezogen werden, aber das hat Grenzen:

    Siehe hier und hier.

    Im Handbuch der Praxisgerechte Lösungen, 3.1.4.2 steht, wie das mit den Risiken geht.

    Arbeitsschutz ist wie Staubwischen.

    3 Mal editiert, zuletzt von caterpilar (6. März 2024 um 08:11)