Moin Mick,
gab es nicht vor Kurzen ein Urteil, wo ein MA in die Kaffeeküche gegangen und gestolpert ist? Das war als Arbeitsunfall gewertet worden, da es auf dem Betriebsgelände passiert ist.
Also denke ich, das aufgrund der ungestreuten Fläche dich der Unfall doch interessiert, da er auf dem Gelände passiert ist.
Verkehrssicherungspflicht auf dem Betriebsgelände. Der Grund (Rauchen) spielt ja im Prinzip keine Rolle. es hätte auch der Hausmeister stürzen können, der evtl. die Aschenbecher leeren muss.
Und wenn man in der Pause irgendwo stürzt, wo evtl. ein Eigentümer den Gehweg, vor seinem Haus nicht verkehrssicher gehalten hat, holt sich die Versicherung da evtl. auch das Geld wieder.