TRBS 1201 Teil 4 - Neuer Anhang 4 "Prüfung von Aufzugsanlagen hinsichtlich der Schnittstelle Aufzug – Gebäude"

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  • Moin,

    im Rahmen der Überprüfung von gesetzlichen Anforderungen bin ich mit meinen SiFa Kollegen auf die o.g. Neuerung gekommen. In dem neuen Anhang (Nov 2023) gibt es eine Tabelle, die ggf. relevante Prüfungen und die Zuständigkeiten listet. Bei einigen Punkten wie Schachtentrauchung steht der Arbeitgeber als zuständig für die Nachweisführung. Wir verstehen diese Tabelle ehrlich gesagt nicht.

    Hat sich schon wer damit befasst? Würde man dem Betrieb empfehlen, sich hierzu mit dem Wartungsunternehmer der Aufzüge in Verbindung zu setzen um diese Punkte zu bewerten (ob relevant) oder würdet ihr als SiFa diese Aufgabe übernehmen?

    Ah ja, frohes Neues! :)

    TRBS-1201-Teil-4.pdf

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  • Servus,

    ich lese da, dass die Nachweisführung durch teilweise den Arbeitgeber zu erfolgen hat, die Prüfung wird durch andere als Dokumentensichtung oder technische Prüfung ausgeführt.

    Die technischen Dokumente betreffend der Eignung der Entrauchungsanlage usw. müsste jemand haben (Eigentümer oder Vermieter). Diese werden bei Bedarf der ZÜS vorgelegt. Die Unterlagen zur regelmäßigen technischen Prüfung bekommt auch jemand (entweder der Betreiber der Betriebsstätte oder der Vermieter) und sollten als Nachweis archiviert werden...

    Bei uns ist das Thema in der Technik angesiedelt bzw. bei demjenigen, der die Prüfungstermine koordiniert.

    Was möchtet ihr da hinsichtlich der Relevanz bewerten?

    Beste Grüße aus Mainz

    E.weline

    Versicherung der Unsicherheit ist Sicherheit.

    Hanspeter Rigs (*1955), Dr. phil., deutscher Philosoph und Aphoristiker

  • Moin,

    im Rahmen der Überprüfung von gesetzlichen Anforderungen bin ich mit meinen SiFa Kollegen auf die o.g. Neuerung gekommen. In dem neuen Anhang (Nov 2023) gibt es eine Tabelle, die ggf. relevante Prüfungen und die Zuständigkeiten listet. Bei einigen Punkten wie Schachtentrauchung steht der Arbeitgeber als zuständig für die Nachweisführung. Wir verstehen diese Tabelle ehrlich gesagt nicht.

    Hat sich schon wer damit befasst? Würde man dem Betrieb empfehlen, sich hierzu mit dem Wartungsunternehmer der Aufzüge in Verbindung zu setzen um diese Punkte zu bewerten (ob relevant) oder würdet ihr als SiFa diese Aufgabe übernehmen?

    Ah ja, frohes Neues! :)

    TRBS-1201-Teil-4.pdf

    Ich habe eine Gefährdungsbeurteilung erstellt (gerade aktuell). Da habe ich alle Themen wie Prüfungen (ZÜS) und Begehungen durch eigenes Personal aufgeführt und die jeweiligen Fristen mit den Handwerkers abgesprochen. Die GBU dient auch so ein wenig als Checkliste.

    Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
    „Freiheit ist nicht, das zu tun, was Du liebst, sondern, das zu lieben, was Du tust.“
    (Leo Tolstoi)

    *S&E* Glück auf

    Gruß Mick

  • Hi,

    Danke für eure Einschätzung.

    Aufgrund des Satzes: "Die in der Tabelle A4-1 aufgeführten Punkte sind nur heranzuziehen, wenn diese in Zusammenhang mit der sicheren Verwendung der Aufzugsanlage stehen" habe ich schon die Frage vom Betrieb kommen sehen: "sagt mir, was davon mich betrifft und wer es macht".

    Bei den Punkten, wo die Nachweisführung durch den Arbeitgeber zu erfolgen hat, steht desöfteren keine Prüfvorgabe bei.

    Wenn ich als Beispiel den Punkt 5.7 nehme:

    "5.7 Aufzugsschacht/Schachtgerüst
    Physikalische Eigenschaften
    - Temperatureinwirkungen auf Benutzer
    - Feuchtigkeitseintritt"

    Was für ein Nachweis wird hier erwartet?

  • Wenn ich als Beispiel den Punkt 5.7 nehme:

    "5.7 Aufzugsschacht/Schachtgerüst
    Physikalische Eigenschaften
    - Temperatureinwirkungen auf Benutzer
    - Feuchtigkeitseintritt"

    Was für ein Nachweis wird hier erwartet?

    dann geht dein Haustechniker in den Keller und sieht sich den Schachtboden an.

    die Temperatur in der Kabine kann ja gemessen werden.

    Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
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    (Leo Tolstoi)

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    Gruß Mick

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