Moin zusammen.
Bei uns werden sehr selten mobile Kettenzüge mit 1t-Rundschlingen verwendet, um ca. 30kg schwere Motoren aus Gehäusen herauszuheben. Dazu lagern bei uns 1t-Rundschlingen, bis sie dann irgendwann mal zum Einsatz kommen.
Ich bin der Meinung, dass fabrikneue Anschlagmittel nicht geprüft werden müssen, wenn sie ungenutzt im Regal liegen. Erst nach Inbetriebnahme beginnt die Frist für die wiederkehrende Prüfung an, zu laufen. Wer würde auch gelagerte, ungenutzte Lastaufnahmemittel jährlich entsorgen und neu kaufen (weil billiger als extern prüfen lassen)?
Begründen würde ich das mit §15 BetrSichV:
Zitat(1) Der Arbeitgeber hat sicherzustellen, dass überwachungsbedürftige Anlagen vor erstmaliger Inbetriebnahme und vor Wiederinbetriebnahme nach prüfpflichtigen Änderungen geprüft werden.
Natürlich werden die Rundschlingen vor erstmaliger Inbetriebnahme geprüft, nämlich vom Hersteller, der ein Prüfzertifikat mitliefert. Und ja, nach der Benutzung müssten wir es dann jährlich prüfen lassen (oder neu kaufen).
Dass der Arbeitgeber eine befähigte Person benennt, die die Prüfung aufgrund der sehr geringen Belastung und wohlwollenden Einsatz- und Lagerbedingungen) intern durchführt, ohne eine externe Schulung absolviert zu haben, ist mir zu heikel. Da gibts dann in Anhang 2 der TRBS 1203 doch zu viele Punkte, die nicht erfüllt werden würden.
Was meint ihr?