Betrieben von Kälteanlagen

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  • Guten Morgen,

    Ich bin auf der Suche nach verlässlichen Antworten im Bezug auf das Betreiben von Kälteanlagen. Da das Kapitel 2.35 zurückgezogen ist, bin ich mir nicht sicher inwiefern ich die Angaben noch nutzen kann, und diese noch Gültigkeit haben.

    Im konkreten fall handelt es sich um ein Kälteanlage für ein Gefrierhaus mit ca. 50m² Fläche und einer Höhe von ca. 5 Metern, sowie eine Kühlraum von ca. 25m². Muss in diesem Fall für die Anlage eine Gefährdungsbeurteilung, sowie ein Exschutzdokument erstellt werden?

    Muss der Arbeitgeber eine Unterweisung zur Anlage geben?

    Noch ein paar Angaben: Wartung ist extern vergeben, Prüfberichte liegen vor, Anlage ist aus den 90er Jahren, Maschinen sind in einem Kellerraum untergebracht.

    Für sachdienliche Hinweise bedanke ich mich im Voraus

    -

    Zitat von Joachim Ringelnatz

    Sicher ist, dass nichts sicher ist. Selbst das nicht.

    Was du ererbest von deinen Vätern, erwirb es um es zu besitzen

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  • Hallo,

    habe ich das eingesetzte Kältemittel und die -menge überlesen?

    Der Kühlraum hat 25 m² - ich hätte da eine Angabe in m³ erwartet.

    Dein "Flaschenhals" wird die Betriebssicherheit der Anlage sein: Wie lange darf das Kältemittel noch verwendet werden und ist ein Auffüllen uä. noch zulässig.

    mfg

    Uwe

  • Das Kapitel 2.35 der DGUV Regel 100-500 wurde zurückgezogen, da es der Überarbeitung bedarf. => man kann durchaus die darin enthaltenen Informationen weiter verwenden, muss sie aber abgleichen mit den aktuellen Rechtsvorgaben.

    Für Kälteanlagen und deren Kühlmittel gibt es ja einige Einschränkungen bzw. Verbote, in der Regel aus Umweltschutzgründen. Diese müssen natürlich eingehalten werden.

    Ex-Schutz wird relevant, wenn es sich um ein brennbares Kühlmittel handelt oder entsprechende Ware gelagert wird.

    Gefährdungsbeurteilung dürfte, wie bei eigentlich allen Maschinen, notwendig sein. Rahmenvorgaben kann man z.B. in der Betriebssicherheitsverordnung finden.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.