Hi,
beim Erstellen der Gefährdungseurteilung zu unserer Groß-Drehmaschine (Teiledurchmesser 1,6m und Länge bis 6m) sind stark unterschiedliche Meinungen zum "Erfasst-Werden" aufgetreten. Es handelt sich um eine CNC Maschine mit Schutztür im Bedienbereich und Rückwand. Von der Reitstockseite ist ein "ungeschützter" Zugang möglich. Die Schutztür (Doppeltür) wird am Support verriegelt und soll mit laufen, d.h. sich immer im Bereich des Werkzeuges befinden. Die Tür deckt ca. 4m ab. Konstruktionsbedinngt ist die Tür nicht praktikabel (schwer, schwingungsübertragung auf den Support). Deshalb bleibt sie meisten ein Stück offen. Der Sicherheitsschalter läßt sich dafür über ein Schalter am Bedienpult deaktivieren. Die Maximale Drehzahl kann 500 U/min betragen. Nun geht die Diskussion dahin, dass die Maschine ja wie eine konventionelle Drehmaschine zu betrachten währe und die Schutztür auch weg kann. Der Hersteller (Spanien = EU) verkauft die Maschine auch gänzlich ohne Schutztüren. So wie sie hier steht (mit Tür und Sicherheitsschalter) hat sie CE und Hinweise im Handbuch. Der Schalter zum Abschalten des Sicherheitsschalters ist im Handbuch nicht dokumentiert. Hat jemand ein ähnliches Problem und vieleicht auch ne Lösung oder einen Tipp.