Prüfung von Regalanlagen Schulen

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  • Hallo Zusammen,

    Leider finde ich zu meiner Frage keine Infos im Netz oder Forum ?(
    Ist für die Prüfung von Regalanlagen in den Schulen die Schulleitung oder die Kommune verantwortlich?

    Kennt sich da jemand von euch aus?

    Liebe Grüße! :S

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  • Auch hier, Siehe dazu DGUV Vorschrift 81, DGUV Regel 102-601

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    "Der Mensch hat dreierlei Wege klug zu Handeln: Erstens durch Nachdenken, das ist der Edelste, zweitens durch Nachahmen, das ist der Leichteste, und drittens durch Erfahrung, das ist der Bitterste."

    (Konfuzius, 551 v.Ch.- 479 v.Chr.)

    Einmal editiert, zuletzt von ReiseSiFa (16. Oktober 2023 um 11:43)

  • Kommt drauf an:

    Unterrichtsmaterial => Schule (Schulleitung)

    Gebäudeausstattung => Kommune

    DA ein Regal i.d.R. kein Unterrichtsmaterial ist, würde ich die Prüfung bei der Kommune (Sachkostenträger) verorten.

    Gruß

    dwein112

  • Der Schulträger stellt als Arbeitsmittel die Regale zur Verfügung und muss sie prüfen; wem die gehören ist dabei unerheblich.

    Die Frage ist aber doch: was sind das für Regale, wie werden die genutzt und müssen die überhaupt regelmäßig geprüft werden? Das muss der Arbeitgeber festlegen.

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