Maximale Lagerhöhe

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  • Hallo zusammen,

    im Hochregal mit ESFR-Deckensprinklern wird oft von einer maximalen Lagerhöhe von 7,5 m gesprochen.

    Jetzt wurde ich mit folgender Aussage vom VDS konfrontiert:

    Zitat

    Die zulässige Lagerhöhe von 5m bezieht sich ausschließlich auf Metallteile in Kartonage. Das vorgefundene Lagergut hat sich stark verändert und stellt eine Mischlagerung dar. In der aktuellen Zusammensetzung beträgt die zulässige Lagerhöhe maximal 3,5m. Wir empfehlen die zusätzliche Installation von Regalschutzsprinklern.

    Leider wurde keine Norm oder VDS-Richtlinie erwähnt, in der diese Angabe festgelegt ist.

    Kann mir einer aufgrund von dieser Aussage mehr zu dem Thema sagen?

    Eine nachträgliche Installation von Regalschutzsprinklern bedeutet natürlich einen enormen Kostenaufwand und die Lagerhöhe auf 3,5 m zu reduzieren wäre platzmäßig nicht möglich.

    Auch die Wortwahl: sie empfehlen ist ja im Grunde nur eine Empfehlung. Der Mängel wurde mit B bewertet.

    Viele Grüße,

    Olli

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  • Moin,

    Hochregallager ab 7,5 m sind Sonderbauten mit je nach Bundesland definierten Anforderungen. Eine Löschanlage ist ab dieser Höhe kaum umgänglich, sofern man sich in der Nutzung nicht einschränken möchte (definiertes nicht brennbares Lagergut).

    Beste Grüße

    J.H.J

  • Moin,

    Hochregallager ab 7,5 m sind Sonderbauten mit je nach Bundesland definierten Anforderungen. Eine Löschanlage ist ab dieser Höhe kaum umgänglich, sofern man sich in der Nutzung nicht einschränken möchte (definiertes nicht brennbares Lagergut).

    Guten Morgen J.H.J

    mir geht es hierbei weniger um die Überschreitung von 7,5 m. Das ist mir soweit klar.

    Aber hier steht die Aussage im Raum, dass die max. Lagerhöhe 3,5 m beträgt und dafür suche ich die rechtliche Grundlage, auf die diese Aussage gestützt wird.

    Viele Grüße,

    Olli