Also wenn ich mir unter #6 die Definiton von "unternehmerisch Tätig" und folgende Aussage vom Bundeskartellamt lese "Krankenhäuser sind unabhängig von ihrer Trägerschaft (Kommunen, Kirchen, privat) unternehmerisch tätig und stehen untereinander im Wettbewerb"
Dann denke ich schon, dass ein Krankenhaus ein Unternehmen ist
Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz.pdf (publicgovernance.de)
"Krankenhäuser – auch in öffentlicher Trägerschaft – fallen unstreitig unter das LkSG, sofern sie die Arbeitnehmerschwelle erreichen, am Markt tätig sind, gesundheitliche Dienstleistungen gegen Entgelt anbieten und die damit verbundenen finanziellen Risiken tragen.2 Aber auch sonstige öffentliche Unternehmen bis hin zu Flughäfen und Brauereien werden sich mit dem LkSG auseinandersetzen müssen."
Auch Krankenhäuser dürfen prüfen.
JS