Küchenabfälle

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  • Puh, ich hoffe mir kann einer zu diesem Thema etwas schreiben!

    Küchenabfälle müssen nach der Bioabfallverordnung pasteurisiert (70°C) werden! Nun ist die Entsorgung nicht gerade preiswert!

    Besteht die Möglichkeit die Küchenabfälle auch eine Biogasanlage (um 50°C) zuzuführen?

    Ich meine mal gelesen zu haben, das Ausnahmen bestehen, z.B. bei geringen Mengen (?!)!


    Jemand Ideen?

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  • Hallo Stefan,

    ich bin nicht sonderlich fit im Entsorgungsrecht, aber die Bioabfallverordnung gilt doch nur für:
    "unbehandelte und behandelte Bioabfälle und Gemische, die zur Verwertung auf landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Böden aufgebracht oder zum Zweck der Aufbringung abgegeben werden sowie die Behandlung und Untersuchung solcher Bioabfälle und Gemische." Mit anderen Worten "Kompost".

    Nachfrage bei unserem Küchenchef: unsere Abfälle werden nach den Vorgaben des Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetz entsorgt.
    Dort gibt es dann Verweise auf die Verordnung (EG) Nr. 1774/2002. Die wiederum gibt sowohl für Biogasanlagen als auch Kompostwerke die 70C vor.

    Dann kommt jedoch der Artikel 13
    (13a) Die zuständige Behörde kann die Verwendung anderer standardisierter Verfahrensparameter zulassen, sofern ein Antragsteller nachweist, dass diese Parameter eine Reduzierung biologischer Risiken auf ein Minimum gewährleisten. Dieser Nachweis muss eine Validierung umfassen, die gemäß Buchstaben a bis f durchzuführen ist:

    ab da selber weiterlesen :)

    Falls du Umwelt-online abonniert hast, hier der link http://www.umwelt-online.de/regelwerk/eu/00_04/02_1774gs.htm


    Grüße
    awen

    "Es gibt keine Trottel - nur Menschen, die wenig Glück beim Denken haben"

    ©sinngemäß nach Bruno Jonas, Kabarettist, Oktober 2016

  • Mist, ich meinte natürlich das Tierkörper Beseitigungsgesetz!

    Besten Dank für die Hinweise!

  • Zitat

    Original von alexander.holl
    Das mit dem pasteurisieren gilt nur bei der Weiterverwendung z.B. als Schweinefutter.
    Ansonsten bleibt bei geringen Mengen immer noch die Entsorgung als Hausmüll.

    Nur was sind geringe Mengen?

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  • Hallo, bei uns im Kreis gibt es die "Braune Tonne" . In die darf unter anderem auch : Lebensmittel (verdorben) Fleisch- und Fischreste . Biotonnen gibt es in den Größen 80 l, 120 l, 240 l und 770 l. Wir entsorgen so unsere Essensreste aus der Kantiene. (Kantinengröße - Täglich ca 120 Essen.)
    Gruß