Hallo Zusammen,
ich habe im Fernseher einen Ausschnitt gesehen, als ein Gabelstaplerfahrer im Hafengebiet von Bremerhaven in eine Polizeikontrolle geriet.
Er wurde ursprünglich angehalten, da er mit einem Gabelstapler auf einer öffentliche Strasse fuhr. Für das Fahren auf dem öffentlichen Grund gab es eine Ausnahmegenehmigung. Desweiteren wurde ihm zu Last gelegt, das die Ladung nicht vorschriftmäßig gesichert war.
Es ging nicht um das Ladegut, Bretter auf Palette, sondern das die ganze Ladung, sprich die komplette Palette, von den Gabeln ruscht.
Der Fahrer wie auch ich, wusste nix von der Vorrschrift und auch ehrlich wusste er auch nicht wie. Selbst der herbei gerufene Vorgesetzte, musste nicht wie und auch wo die Ladung sichern müsste. Der Vorgesetzte war selbst von der Vorschrift verduzt.
Meiner Meinung nach ist der Hubmast nicht geeignet für eine Befestigung. Ich kenne Firmen, da wird täglich zu dutzentmal am Tage eine öffentliche Strasse überquert.
Mich würde es nun interessieren:
- Wo steht diese "Vorschrift"
- Macht es einer von Euch im Betrieb oder kennt ihr Betriebe dies es durchführen?
- Wie geht eine Ladungssicherung bei einem Gabelstapler, wo hat er seine Anschlagspunkte für die Ladung?
Für eure regen und sachlichen Antworten besten Dank.
Zur Info, das Bergfest zur meiner SiFa-Ausbildung habe ich schon hintermir. Alle die mich unterstützt habe, Danke.
Gruß
Ralf