Ladungssicherung Gabelstapler

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  • Hallo Zusammen,

    ich habe im Fernseher einen Ausschnitt gesehen, als ein Gabelstaplerfahrer im Hafengebiet von Bremerhaven in eine Polizeikontrolle geriet.

    Er wurde ursprünglich angehalten, da er mit einem Gabelstapler auf einer öffentliche Strasse fuhr. Für das Fahren auf dem öffentlichen Grund gab es eine Ausnahmegenehmigung. Desweiteren wurde ihm zu Last gelegt, das die Ladung nicht vorschriftmäßig gesichert war.

    Es ging nicht um das Ladegut, Bretter auf Palette, sondern das die ganze Ladung, sprich die komplette Palette, von den Gabeln ruscht.

    Der Fahrer wie auch ich, wusste nix von der Vorrschrift und auch ehrlich wusste er auch nicht wie. Selbst der herbei gerufene Vorgesetzte, musste nicht wie und auch wo die Ladung sichern müsste. Der Vorgesetzte war selbst von der Vorschrift verduzt.

    Meiner Meinung nach ist der Hubmast nicht geeignet für eine Befestigung. Ich kenne Firmen, da wird täglich zu dutzentmal am Tage eine öffentliche Strasse überquert.

    Mich würde es nun interessieren:

    - Wo steht diese "Vorschrift"

    - Macht es einer von Euch im Betrieb oder kennt ihr Betriebe dies es durchführen?

    - Wie geht eine Ladungssicherung bei einem Gabelstapler, wo hat er seine Anschlagspunkte für die Ladung?

    Für eure regen und sachlichen Antworten besten Dank.

    Zur Info, das Bergfest zur meiner SiFa-Ausbildung habe ich schon hintermir. Alle die mich unterstützt habe, Danke.

    Gruß

    Ralf

    Einmal editiert, zuletzt von Alles-Sicher (17. September 2023 um 16:43)

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  • Die Vorschrift ist, da öffentlicher Verkehrsraum, schnell genannt:

    Zitat von § 22 Abs. 1 StVO

    (1) Die Ladung einschließlich Geräte zur Ladungssicherung sowie Ladeeinrichtungen sind so zu verstauen und zu sichern, dass sie selbst bei Vollbremsung oder plötzlicher Ausweichbewegung nicht verrutschen, umfallen, hin- und herrollen, herabfallen oder vermeidbaren Lärm erzeugen können. Dabei sind die anerkannten Regeln der Technik zu beachten.

    Jetzt zur Frage der Sicherung selbst.

    Es hängt stark davon ab, was genau für eine Ladung mit dem Stapler im öffentlichen Verkehrsraum transportiert wird.
    Du brauchst in jedem Fall eine in sich stabile Ladungseinheit, dann reicht ggf. ein einteiliger Gurt in Umschlingung (nicht um den Hubmast, sondern um den senkrechten Teil der Gabeln).

    Wenn du mit fehlenden Anschlagpunkten haderst, es gibt im Handel so genannte Gabelklemmen, die als Anschlagpunkte fungieren.

    Die für die jeweilige Ladung konkret nötigen Maßnahmen zur Ladungssicherung müssen im Einzelfall vor Ort festgelegt werden.

    Beste Grüße,
    Udo

    Sapere aude!
    (Horaz)

    Einmal editiert, zuletzt von Safety-Officer (17. September 2023 um 19:28)

  • Vielen Dank für die schnelle Antwort.

    Die Ladungssicherung für die Ladung auf den Gabel hatte ich nie auf dem Schirm. Bisher hatte ich nur ein Auge auf das Ladungsgut, sprich das nix lose ist, nix übersteht usw.
    Die magnetischen Gummiauflagen für die Gabelzinken kenne ich auch noch. Die Gabelklemmen sind genial einfach.

    Gruß

    Ralf