Welche fachlichen Qualifikationen benötigt eine Verantwortliche Elektrofachkraft

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  • Hallo Zusammen,

    bei uns in der Firma ist das seit einigen Jahren ein heißes Thema. Wir haben seit ca. 2 Jahren keine VEFK mehr. Somit trägt der Betriebsleiter wohl die Verantwortung. Dies wird ihm langsam klar und er sucht nach Lösungen.

    Nach der eigentlichen Definition einer VEFK dürfen nur Meister/Techniker mit Abschluss dazu bestimmt werden, so habe ich das zumindest immer verstanden. Nun soll wohl unser Instandhaltungsleiter beauftragt werden. Dieser ist Mechatroniker und hat ca. 10 Jahre Berufserfahrung als Instandhalter. Das Thema Elektrotechnik war ein Teil seiner Aufgabengebiete, allerdings kein Schwerpunkt. In den letzten Jahren wurden auch keine Weiterbildungen zum Thema Elektrotechnik o.ä. gemacht. Aus meiner Sicht ist unser Instandhaltungsleiter für die Position der VEFK nicht geeignet! Der Arbeitgeber kann ihn vielleicht dazu bestellen, allerdings kommt er dabei seiner Verpflichtung nicht nach einen geeigneten Mitarbeiter anhand seiner Qualifikation und Erfahrung auszuwählen.

    Wie seht ihr das?

    Viele Grüße und Vorab ein schönes Wochenende.

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  • Frage 6: Über welche Qualifikation muss eine verantwortliche Elektrofachkraft verfügen?

    Eine verantwortliche Elektrofachkraft sollte eine Ausbildung als staatlich geprüfter Techniker, Industrie- oder Handwerksmeister oder ein Diplom-Ingenieur bzw. Master oder Bachelor des entsprechenden Fachbereichs vorweisen. Neben der Ausbildung sollte sie auch zeitnah in der Elektrotechnik gearbeitet haben und über entsprechende Erfahrung verfügen. Eine stete Weiterbildung zur Auffrischung der Kenntnisse von elektrotechnischen Normen, Vorschriften und Regelwerken ist unabdingbar.

    Daneben sollte eine verantwortliche Elektrofachkraft mit Leitungsaufgaben über die entsprechende persönliche Reife verfügen. Auch die Akzeptanz der jeweiligen Person innerhalb des Betriebs spielt eine wichtige Rolle für die Eignung.

    Grüße,

    Andreas

    „Märchen erzählen Kindern nicht, dass Drachen existieren. Denn das wissen Kinder schon. Märchen erzählen den Kindern, dass Drachen getötet werden können." (G.K. Chesterton)

  • Hallo,

    an dem Thema habe ich mich auch schon mal festgebissen. Die Antwort von Mestragon ist top, Aaaaber: Da steht überall "sollte".

    Ich "sollte" bei jedem Fahrspurwechsel einen Schulterblick machen... ;)

    Viele Firmen nehmen einen ausgebildeten Elektriker (1. kein Meister zur Hand, 2. billiger) und verlassen sich auf dessen Aussage. Passt zwar nicht wirklich, aber aufgrund des "sollte" ist es eine Möglichkeit. Dagegen kann man nicht vorgehen, weil möglich. Entscheidend ist aber dass die SiFa den Unternehmer berät. Wenn Zweifel an der Entscheidung des Elektrikers bestehen, dann diese dem Unternehmer mitteilen und am besten schriftlich festhalten. Haften tut im Unfallsfall der Unternehmer.

    • Auch Wolkenkratzer haben mal als Keller angefangen
  • Hallo,

    an dem Thema habe ich mich auch schon mal festgebissen. Die Antwort von Mestragon ist top, Aaaaber: Da steht überall "sollte".

    wenn ich mich an das sollte nicht halten kann, brauch ich im "Ernstfall" eine verdammt gute Begründung warum ich mich nicht an die Empfehlungen gehalten habe. Vor einem Gericht wird das mit den Angaben zu eurer geplanten VEFK schwierig denke ich.

    Erklär den Auserwählten doch einfach mal wofür er alles verantwortlich ist wenn er das macht. Im Zweifel haftet er Strafrechtlich und bei grober Fahrlässigkeit auch zivilrechtlich mit seinem Privatvermögen. Das deckt dann auch keine Versicherung ab. Ob er das dann noch machen will wenn er das weiß ?!

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    Wenn jemand sagt das geht nicht! Denk daran es sind seine Grenzen, nicht deine.

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