Sammelplatzbeauftragter

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  • Hallo Zusammen,

    einer von den Akteuren bei der Durchführung einer Evakuierungsübung ist der Sammelplatzbeauftragter.

    Was sagen die Gesetze zu seiner Bestellung? Ich kann nichts finden. Hat vielleicht jemand einen Hinweis für mich?

    Beste Grüße

    Metall

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  • Von diesem Posten habe ich bisher noch nicht gehört oder gelesen. Kommt mir wie eine Untergliederung der Evakuierungshelfer vor.

    In der DGUV Information 205-033 steht vieles zu Sammelstellen, und was dort zu tun ist. Das ist eine gute Grundlage für eine Beschreibung von Sammelplatzbeauftragten, ohne dass diese Position explizit genannt wird.

    Arbeitsschutz ist wie Staubwischen.

  • Hallo,

    Was sagen die Gesetze zu seiner Bestellung? Ich kann nichts finden. Hat vielleicht jemand einen Hinweis für mich?

    werden Sie nicht finden, da es diese Funktion formal so nicht gibt.

    Das bedeutet aber nicht, damit eine solche Funktion in seiner

    betrieblichen Brandschutzorganisation nicht einrichten kann.

    Sie darf aber nicht zu Lasten anderer Funktionen gehen, z.B.

    5 Prozent Brandschutzhelfer.

    Gruß

    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010

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