Arbeitsstättenverordnung + Raumtemperaturen

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  • Tach zusammen: Die "neue" ArbStättV lässt im Gegensatz zur "alten" dem Unternehmer ja einigen Spielraum.
    Es geht um Raumtemperaturen: Wie steht es denn nun mit dem Richtwert von 26°C, der in der ASR 6 festgelegt ist? Insbesondere interessiert mich das zum Thema Büroarbeitsplätze im Sommer.
    Hat der Unternehmer Möglichkeiten, diesen Richtwert auf 28°C heraufzusetzen?
    Meines Erachtens geht das nur bei Zustimmung des Betriebsrates.

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  • Hallo,

    wie Du schon richtigerweise gesagt hast, wird die maximale Lufttemepratur in der ASR 6 mit + 26°C angegeben:

    3.3 Die Lufttemperatur in Arbeitsräumen soll + 26 °C nicht überschreiten. Bei darrüberliegender Außentemperatur darf in Ausnahmefallen die Lufttemperatur höher sein.

    Weiterhin steht dort im Abschnitt II aber auch:

    Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung nach § 5 ArbSchG sind besondere Schutzmaßnahmen vorzusehen, wenn die Lufttemperaturen des Arbeitsraumes unterhalb der in Tabelle 3.1 angegebenen Mindestwerte oder oberhalb + 26 °C liegen.

    1.2 Liegen die Lufttemperaturen im Bereich oberhalb + 26 °C, ist der Schutz gegen zu hohe Temperatur durch technische Maßnahmen (z. B. Luftduschen, Wasserschleier), organisatorische Maßnahmen (z. B. Abschwitzpausen) und/oder persönliche Schutzausrüstung (z. B. Hitzeschutzkleidung) zu gewährleisten.

    Du siehst also, dass weniger der Betriebsart als vielmehr der Unternehmer gefragt ist, im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung festzulegen, WIE er denn die maximale Lufttemperatur auf + 26 °C begrenzen will!

    Die einzige Ausnahme bilden wirklich nur sehr hohe Außentemperaturen!

    Gruß
    Isabeau

  • Hallo,

    der Abschnitt II der ASR 6 bezieht sich aber auf Arbeitsräume mit technologisch bedingten Klimaanforderungen also Kühlräume, Hitzearbeitsplätze in Stahlwerken usw. Wir haben z.B. Klimaräume mit permanent 30 °C und 70 % rF. Hier müssen für die Mitarbeiter die dort tätig sind natürlich Schutzmaßnahmen getroffen werden.

    Das betrifft dann aber nicht zwingend Büroräume die sich in der Sommerhitze aufheizen. Natürlich muss da der AG auch etwas tun, z.b. Sonnenschutz anbringen, den Mitarbeitern Getränke zur Verfügung stellen. Ich denke aber nicht, dass er Klimaanlagen einbauen muss.
    Jede Wette, bei der nächsten Hitzewelle wird uns das Thema wieder einholen.
    @PG Hamburg Warum sollte der Wert auf 28°C erhöht werden?

    Grüße
    awen

    "Es gibt keine Trottel - nur Menschen, die wenig Glück beim Denken haben"

    ©sinngemäß nach Bruno Jonas, Kabarettist, Oktober 2016

  • Das Tema "Hitze im Büro" holt uns (fast) jedes Jahr ein :tongue:

    Das ist schon seit dem das neue Bürogebäude gebaut wurde so der Fall und wird es auch bleiben.
    Da es dann immer ein "Ausnahmesommer" ist und nicht die Regel wird da immer so lange darüber diskutiert bis es nicht mehr so warm ist und sich keiner mehr beschwert. War so zumindest seit 1988 so, mal schauen wie dieser Sommer wird und was unser neuer Besitzer dann entscheidet, aber Hoffnung mach ich mir da nicht! (ausser kostenlosen Kaltgetränken wird da nichts weiter passieren, also bleibt wie beim alten)

    Gruß Ralph

    "In der Hälfte des Lebens opfern wir unsere Gesundheit, um Geld zu erwerben. In der anderen Hälfte opfern wir Geld, um die Gesundheit wiederzuerlangen." (Voltaire)

  • Da trifft Ralph den Nagel auf dem Kopf. Diese Diskusionen sind bei uns auch regelmäßig da.
    Wie soll das aber bei hohen Aussentemperaturen bei über 30 C° zu schaffen sein? Das geht doch nur über Klimaanlagen. Das sind sehr große Energieaufwendungen und Energiekosten. Das führt im Endeffekt zu Umweltbelastungen, wo sich der Hund in den Schwanz beißt. Dann die Wettbewerbsfähigkeit der Firma. Die Globallisierung ist doch ein Thema, worunter wir in Deutschland immer mehr leiden müssen. Ich denke, dass wir als Arbeitnehmer da mal für die paar Tage im Jahr Zugeständnisse machen sollten. Vorschriften hin, Vorschriften her, es sollte alles im Rahmen des möglichen bleiben und der gesunde Menschenverstand gebraucht werden.

    Ich sage nur: Der Ast auf dem wir sitzen...

    Au man, jetzt habe ich als Sifa scheiße gelabert. Ist aber meine Meinung.

    Schopenhauer's Entropie-Gesetz: Wenn man einen Teelöffel Wein in ein Faß Jauche gießt, ist das Resultat Jauche. Wenn man einen Teelöffel Jauche in ein Faß Wein gießt, ist das Resultat ebenfalls Jauche.

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  • Überall Klimaanlagen einzubauen kann es ja wohl nicht sein.

    Der nächste Sommer kommt bestimmt:
    Sommerhitze1

    Sommerhitze2 Hier mag ich besonders den Vorschlag zur Arbeitszeitverkürzung bei hohen Temperaturen.

    Sommerhitze 3

    "Es gibt keine Trottel - nur Menschen, die wenig Glück beim Denken haben"

    ©sinngemäß nach Bruno Jonas, Kabarettist, Oktober 2016

  • Naja ein Richtwert ist ein Richtwert. Bestehen kann ich auf diesen Wert nicht unbedingt. Was der AG jedoch machen muss ist eine Gefährdungsbeurteilung.

    auszug aus den BAUA Empfehlungen:
    "Die Arbeitsstätten-Richtlinie ASR 6 Raumtemperaturen vom Mai 2001 legt in Position 3.3 fest, dass "die Lufttemperatur in Arbeitsräumen + 26 °C nicht überschreiten soll". Der "Sommerfall" wird zusätzlich in der ASR 6 Pos. 3.3 mit einem Nachsatz derart geregelt, dass "bei darüber liegender Außentemperatur in Ausnahmefällen die Lufttemperatur höher sein darf." Wie oft und um wie viel Grad ist nicht festgelegt. Es gibt demnach für die Beschäftigten keinen direkten Rechtsanspruch auf z. B. klimatisierte Räume oder "Hitzefrei". Nach § 4 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) ist der Arbeitgeber aber verpflichtet die Arbeit so zu gestalten, dass eine Gefährdung für Leben und Gesundheit möglichst vermieden wird und verbleibende Gefährdungen gering gehalten werden. Da es bei Raumtemperaturen von über +26 °C bis ca. 35 °C - wie sie im Sommer in nicht klimatisierten Arbeitsräumen auftreten können - unter bestimmten Umständen (z. B. erhöhte Arbeitsschwere und Bekleidungsisolation) zu einer Gefährdung der Gesundheit (z. B. Kreislaufbelastung) kommen kann, sind auch ohne Nennung einer Maximaltemperatur in der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) Schutzmaßnahmen nötig. Diese sind individuell mit einer Gefährdungsbeurteilung nach § 5 ArbSchG festzulegen."

    Grüße
    awen

    "Es gibt keine Trottel - nur Menschen, die wenig Glück beim Denken haben"

    ©sinngemäß nach Bruno Jonas, Kabarettist, Oktober 2016