Freimessen beim Schachteinstieg mit Pumpe

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  • Hallo zusammen,

    wir benötigen ein neues Gaswarnmessgerät, ein Hersteller hat darauf hingewiesen das ein Freimessen mit einem mobilen Gaswarngerät nur mit Pumpe und Schwimmer außerhalb des Schachtes erfolgen darf. Kennt jemand diese Bestimmung und wo finde ich diese :?:

    Bisher wird das Gerät an einem Seil in den Schacht gelassen 3 Min gemessen , Gerät raus an den Mann und einsteigen.

    Ist dies noch zulässig oder nicht :?:

    Danke

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  • Eine Verpflichtung zur Anwendung dieser Methode (Ansaugung per Pumpe) besteht meines Wissens nicht, aber es ist Stand der Technik und hat eine Reihe von Vorteilen.

    Man kann das Display nicht ablesen, wenn das Gerät unten hängt. Wenn kein Alarm von unten hörbar ist, weiß man nicht, warum das Gerät unten nicht alarmiert. Die Gaskonzentration könnte ja knapp unter der Auslöseschwelle sein. Dann wäre es auch ohne Alarm gefährlich, was eine Person beurteilen können muss.

    Wenn der Ansaugschlauch je nach Länge nach einigen Minuten mit der angesaugten Luft komplett gespült ist, bekommt man eine stabile Anzeige, die sich beurteilen und dokumentieren lässt.

    Arbeitsschutz ist wie Staubwischen.

  • Hi,

    diese Methode war noch nie zulässig. Bei welchem Ausbildungsträger wurden eure Fachkundigen zum Freimessen (nach DGUV Grundsatz 313-002) ausgebildet?

    1. Zur Freimessung muss der Messende das Display immer im Blick haben, um Veränderungen in der Atmosphäre feststellen zu können.

    Wenn der Sauerstoffgehalt auch nur um 0,1 Vol.-% sinkt (die Alarmschwellen liegen oftmals erst bei 19 Vol.-%; das Gerät warnt also noch lange nicht, obwohl ein Einstieg bereits erstmal nicht mehr erlaubt ist), dann muss die Ursache für die Sauerstoffverdrängung vor dem Einstieg festgestellt und beurteilt werden, ob der Einstieg trotzdem möglich ist.

    2. Wenn das Gerät Alarm schlägt kann der Alarm bereits wieder vom Display verschwunden sein, bis das Gerät wieder herausgezogen wurde, und der Messtrupp weiß dann gar nicht, welcher Sensor Alarm geschlagen hat (Messwertspeicher sind bei vielen Mehrgaswarngeräten nicht vorhanden).

    3. Welche Ex-Zone ist im Schacht zu erwarten und für welche Ex-Zone ist das Gaswarngerät zugelassen? Und kann der Auftraggeber des Messtrupps die Zonenbeurteilung wirklich fachkundig durchführen? Auch aus diesem Grund ist es sehr empfehlenswert, kein Gerät in eine unbekannte Ex-Zone abzuseilen, sondern eine Schlauchsonde mit Schwimmer zu verwenden und das Gerät im sicheren Bereich zu belassen.

    schöne Grüße vom u.a. Ausbilder Fachkundiger zum Freimessen

  • Zu den Rechtsgrundlagen: hier kommt es darauf an, in welche Räume (es gibt z.B. die DGUV Vorschrift 21 / 22 für abwassertechnische Anlagen) eingestiegen wird und welche Gase (z.B. Vorgaben aus dem Bereich des Ex-Schutzes) erwartet werden.

    Der allgemeine Stand der Technik für den Einstieg in enge Räume unabhängig von den Rahmenbedingungen (Ort / Anlage, Atmosphäre) ist die DGUV Regel 113-004.

    Nach der Auswahl eines zur zu erwartenden Atmosphäre passenden Gaswarngeräts (bezüglich der Sensoren, Ex-Schutz-Zulassung, Umgebungsbedingungen) ist die Ausbildung Fachkundiger zum Freimessen gemäß DGUV Grundsatz 313-002 erforderlich. Denn es gilt: Wer misst, misst Mist! Der Anwender des Messgeräts muss die Fallstricke bei Freimessungen kennen, die Messung korrekt durchführen und das Ergebnis richtig deuten können. Dazu müssen die Freimessenden ausreichend qualifiziert werden.

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