raumlufttechnische Anlagen und notwendige Brandschutzklappen

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  • dringende Frage an das Nuschelorakel von Delfi.

    wir haben Büroraume in einer angemieteten Liegenschaft. Die Wände sind in Ständerbauweise ausgeführt. Die Fenster lassen sich nur bedingt oder gar nicht öffnen. Es gibt eine raumlufttechnische Anlage, die die Räume mit Frischluft versorgt. Die Anlag geht natürlich auch durch Brandschutzwände. Die Kennzeichnungen der Wände kenne ich natürlich nicht, würde aber F30 vermuten. Die Schottung in den Lüftungskanälen wird über BSK erreicht.

    Jetzt meine Frage: Ich habe nach den Prüfberichten beim Vermieter nachgefragt. Erhalten habe ich die erste Seite des Prüfberichtes.

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    Das bedeutet doch, dass die Kanäle und auch die BSK in einem geprüft werden. Laut Kollegen in den Büros werden die jährlich geprüft. Doch das mir zugesandte von 2021 sagt mir, dass die nächste Prüfung in 2024 ist. Da ist doch etwas faul, oder?

    Die VDI 6022 Blatt 1 bis ??? sind mir bekannt, kenne aber die Texte nicht. Die entsprechende ASR für RLT Anlagen lese ich uch gerade. Aber vielleicht gibt es hier eine Kurzinterpretation?

    Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
    „Freiheit ist nicht, das zu tun, was Du liebst, sondern, das zu lieben, was Du tust.“
    (Leo Tolstoi)

    *S&E* Glück auf

    Gruß Mick

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  • Vielleicht hilft das weiter:

    "Zurzeit fehlt die eindeutige Aussage, ob eine Funktionsprüfung bei Brandschutzklappen nach DIN EN 15650 verpflichtend alle sechs Monate auszuführen ist oder ob ein davon abweichendes Intervall ebenfalls die nationalen Anforderungen in Deutschland erfüllen kann. Dazu spricht das Einheitsblatt entsprechende Empfehlungen aus. Der VDMA hält die Vorgabe, dass eine Überprüfung der Funktion zweimal in Folge alle sechs Monate und danach jährlich erfolgen muss, für bewährt. Darüber hinaus hält der VDMA die Vorgabe zur Erfüllung der gesetzlichen Anforderungen und auch hinsichtlich der Regeln der Technik für ausreichend."

    Quelle:

    VDMA-Einheitsblatt 24000 veröffentlicht (feuertrutz.de)

    Wenn der Kaiser nackt aussieht, dann ist der Kaiser auch nackt.

  • Moin Mick,

    der Vermieter hat Dir den Prüfbericht des Sachverständigen gem. Prüfverordnung zukommen lassen, die Sachverständigenprüfung hat i.d.R. ein Intervall von vier Jahren.

    Zusätzlich gibt es noch die regelmäßigen Wartungen, da hat Carsten ja bereits etwas geschrieben.

    Wir handhaben das, so dass wir uns (durch den Vermieter) bestätigen lassen das die regelmäßigen Wartungen durchgeführt werden und lassen uns den Prüfbericht des Sachverständigen zukommen.

    Wenn die Wartungen durchgeführt werden und der Prüfbericht keine Mängel aufzeigt, kannst Du davon ausgehen, dass die RLT-Anlage und die BSK i.O. sind.

    VG

    Torben

  • CarstenM und TA166

    Sehr gut, damit kann ich etwas anfangen. Vielen Dank dafür

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    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
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  • Erst einmal vielen Dank für die guten Informationen / Beiträge.

    Was ich jetzt gelernt habe ist, dass dieses Thema sehr umfangreich und vielschichtig ist.

    Was ich in den letzten 96 Stunden gelesen habe...............

    Fakt ist, dass doch einige hier bei uns in der Vergangenheit etwas verpasst haben.

    Das Brandschutzkonzept weist so viele Fehler auf, das ist schon haarsträubend. Ich werde dieses Kapitel hier schließen.

    Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
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