Hallo hab mal wieder eine Frage,
ich habe einen kommissionierarbeitsplatz Nr 17
Die Mitarbeiter Kommissionieren von der oberen Box in die Mittlere Abstand maximal 0,8 m muss ich hier das Mindestmaß der Bewegungsfläche in der Riefe mit 1 meter einhalten oder kann ich das mit der kürzeren Haltezeit in der GBU begründen?
Des weiteren hat der Mitarbeiter am benachbarten Arbeitssystem dadurch auch maximal 0,8 m kissionierplatz 18 hier besteht die Gefahr das er beim rangieren mit dem Elektrostapler angefahren wird.
Übersehe ich noch was?
Die Deichsel der Fahrzeuge steht direkt am Verkehrsweg der Halle. Beim Rangieren müssen die MA daher schon auf den Verkehrsweg raus auch ungünstig...
Vielleicht mag jemand mal seine Einschätzung geben.
LG