abschließbare Fenster

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  • Hallo ihr Lieben,

    gibt es einen rechtlichen Hintergrund abschließbare Fenstergriffe in Wartezonen bzw. Kundenbereichen zu installieren. Ich hab die nicht abschließbaren Fenster in der 4. Etage unserer Arbeitsagentur bemängelt. An den Fenstern ist eine Wartezone mit Kinderecke angegliedert.

    LG Werner

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  • Hallo Werner,

    wenn das Fenster kein Fluchtweg, ist es kein Problem !

    Stichwort / Hausrecht !! ich kann ja entscheiden ob ich ein Fenster zum Öffnen bereitstelle oder nicht,

    Natürlich sollten auch Klimabedingungen / Frischluft,Temperatur.... beachtet werden !

    Grüße

    Bernd

    Gesundheit ist weniger ein Zustand als eine Haltung, und sie gedeiht mit der Freude am Leben"
    (Thomas von Aquin)

  • Hallo,

    die Absturzgefahr beachten!

    Können evtl. Kinder herabfallen oder durch Klettern etc. abstürzen?

    Gefährdungsbeurteilung erstellen und diese Gefahren eliminieren oder geeignete Maßnahmen treffen.

  • GBU wurde ja schon erwähnt. Bei einer Wartezone mit Kindern, womöglich noch einem Tisch und Stühlen vor dem Fenster hätte ich da schon Argumente, warum das Fenster nicht zu öffnen sein sollte. Allerdings ist zu beachten, ob das Fenster möglicherweise Anleiterstelle ist oder dem Rauchabzug dient. Es gibt auch Beschläge, da lässt sich das Fenster kippen, aber nicht voll öffnen.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.