Maschinenverordnung

ANZEIGE
ANZEIGE
  • ANZEIGE
  • Danke für die Information!

    Auf dem letzten Sifa-Forum der BGHM in Triefenstein wurde das Thema schon einmal angesprochen und es ist von Seitens der BG auch geplant, zu diesem Thema ein Seminar anzubieten. Bin ich mal gespannt, wann die da soweit sind :)

    Grüße,

    Andreas

    „Märchen erzählen Kindern nicht, dass Drachen existieren. Denn das wissen Kinder schon. Märchen erzählen den Kindern, dass Drachen getötet werden können." (G.K. Chesterton)

  • Hallo zusammen,

    SafetyJames: Vielen Dank für die Info.

    Als wesentliche Änderung/Neuerung sollte auch erwähnt werden, dass nun auch die Verantwortungen der Wirtschaftsakteure neu definiert wurden. Der Dokumentationsbevollmächtigte entfällt - der Einführer hat nun die Verantwortung die technischen Unterlagen (auf begründetes Verlangen) den Behörden zu beschaffen.

    Diese Verpflichtung kann auch Firmen treffen, die Maschinen (oder unvollständige Maschinen) aus einem EU-Drittland beziehen.

    Auch das Thema "wesentliche Veränderung von Maschinen" ist jetzt klarer definiert. Hier wurde das deutsche Interpretationspapier in EU-Recht umgesetzt.

    Es wird spannend werden.

    Viel Erfolg und viele Grüße

    Q901S