Prüfgewicht zweifach oder dreifach?

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  • Hallo,

    wo kann ich nachlesen, ob zur Prüfung eines Lastaufnahmemittels das zweifache oder das dreifache der vom Hersteller vorgeschriebenen zugelassenen Tragkraft eingesetzt wird?

    Wir haben den Fall, dass der Sachverständige dem "Ätzkorb" die Herstellervorgabe eines dreifachen Prüfgewichts nicht zutraut und somit nur mit zweifachem Prüfgewicht geprüft hat.

    Im Fall eines Schadens oder gar Unfalls mit Material- und /oder Personenschadens wird aber die Versicherung wahrscheinlich die Angaben des Herstellers zugrunde legen. Und diese Vorgabe ist "aus dem Gefühl des Prüfers" heraus ja nicht eingehalten worden. Oder sehe ich das falsch?

    Gruß Frank

    Es ist nicht genug, zu wissen, man muss auch anwenden;
    es ist nicht genug, zu wollen, man muss auch tun. (Johann Wolfgang von Goethe)

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  • DIN EN 13155

    Last­aufnahme­mittel für bis zu 16 000 Hebe­vorgänge müssen die zweifache Nenn­last ohne bleibende Verformung halten können, und dürfen die drei­fache Nenn­last auch bei plastischer Ver­formung nicht verlieren. Für mehr als 16 000 Hebevorgänge muss auch die Material­ermüdung wie bei einem Kran berück­sichtigt werden.

    Die Norm enthält spezielle Anforderungen an die folgenden losen Lastaufnahmemittel:

    • Blechklemmen,
    • Vakuumheber,
    • Lasthebemagnete,
    • C-Haken,
    • Krangabeln,
    • Traversen,
    • Klemmen,
    • Transportankersysteme.

    Jedes Last­aufnahme- und Anschlag­mittel muss mit einem Typen­schild versehen und mit dem CE-Zeichen gekenn­zeichnet werden. Die maximale Trag­fähigkeit muss auf jedem Last­aufnahme­mittel angegeben sein. Je nach Bauart sind weitere Auf­schriften anzubringen.

    Gruß Canislupus