Hallo,
wo kann ich nachlesen, ob zur Prüfung eines Lastaufnahmemittels das zweifache oder das dreifache der vom Hersteller vorgeschriebenen zugelassenen Tragkraft eingesetzt wird?
Wir haben den Fall, dass der Sachverständige dem "Ätzkorb" die Herstellervorgabe eines dreifachen Prüfgewichts nicht zutraut und somit nur mit zweifachem Prüfgewicht geprüft hat.
Im Fall eines Schadens oder gar Unfalls mit Material- und /oder Personenschadens wird aber die Versicherung wahrscheinlich die Angaben des Herstellers zugrunde legen. Und diese Vorgabe ist "aus dem Gefühl des Prüfers" heraus ja nicht eingehalten worden. Oder sehe ich das falsch?
Gruß Frank