Transport von Gasdruckfedern

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  • Hallo zusammen,

    ich habe folgende Situation. Wir haben im Unternehmen insgesamt 5 Gasdruckfedern (Fülldruck 150 bar, 10,2 Liter Gasvolumen im unkomprimierten Zustand je Feder) von Fibro. Nun will einer unserer Mitarbeiter damit zum Kunden fahren und dort Versuche an der dortigen Maschine durchführen.

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    Da kam unser Sicherheitsbeauftragter und hinterfragte den Transport der Federn kritisch. Zum einen weil es ein gefüllter Druckkörper ist und Stickstoff enthalten ist, welches entweichen könnte und den Fahrer während der Fahrt im Transporter gefährden könnte (er schläft ein und fährt gegen einen Baum). Als Transportfahrzeug dient ein VW Crafter.

    Der Lieferant Fibro liefert die Federn allerdings auch "nur" mit DHL, DPD oder ähnlichen Dienstleistern. Da gibt es keine besonderen Sicherheitsvorkehrungen. Das wundert mich. Auf der anderen Seite werden selbst Gasdruckfedern von Bürostühlen mit ganz normalen Dienstleistern wie DHL verschickt. Aber man sollte sich eben nicht drauf verlassen, was andere machen.

    Dann habe ich noch einen Hinweis in der DGUV Information 210-001 "Beförderung von Flüssiggas mit Fahrzeugen auf der Straße" bei Punkt 5.2.1 gefunden (Handwerkerregel).

    • eigene Beförderungen zu Baustellen zur unmittelbaren Verwendung,

    • Beförderungen im Zusammenhang mit Messungen, Reparatur- und Wartungsarbeiten welche umgehend durchgeführt werden

    Dies würde uns von der Pflicht eines Beförderungspapiers nach den Regeln des ADR befreien.

    Dennoch sind wir jetzt noch unsicher welche Maßnahmen wir ergreifen müssen, um unseren rechtlichen Verpflichtungen nachzukommen. Eine gute Ladungssicherung für den Transport ist selbstverständlich. Jetzt kam noch die Idee, daß der Fahrer die Gasdruckfedern nur mit geöffneten Fenstern oder eingeschalteter Lüftung im Fahrzeug transportieren darf. Aber wir sind uns nicht sicher ob solche Maßnahmen übertrieben wirken oder ob es tatsächlich sinnvoll ist.

    Der Sicherheitsbeauftragte verwies auch darauf, daß Druckkörper auf Pritschenwagen zu transportieren sind. Hier hatte ich allerdings wieder den Einwand erhoben, daß kein Flüssiggas vorliegt und von Stickstoff keine hohe Gefährdung ausgeht.

    Was würdet ihr tun? Welche Maßnahmen würdet ihr ergreifen, sofern notwendig?

    Viele Grüße

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  • Hi,

    könnte es sein, dass es sich dabei um Gefahrgut mit UN 3164 handelt?!?!

    Ob die Handwerkerregelung oder andere Freistellungen greifen, kann ich jetzt spontan nicht beantworten...

    In diesem Sinne

    Der Michael

    "You'll Clean That Up Before You Leave..." (Culture/ROU/Gangster Class)