Neuorganisation des Sifa-Netzwerkes Deutschland

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  • Aber ich denke nicht, dass das für das Sifa-Netzwerk möglich ist.

    Das dürfte durchaus möglich sein. Uneigennützige Wissensvermittlung kann durchaus gemeinnützig anerkannt werden.

    Das Problem der jetzigen Form ist, dass man ja keinerlei Rechtsform hat und somit bei vielen potentiellen Unterstützern gegen deren Corporate Governance Regeln verstößt.

    Natürlich ist eine Vereinsgründung nicht in einem Tag so nebenher erledigt, aber ohne entsprechende Rechtsform ist eben auch eine Fortsetzung der Aktionen des Sifa Netzwerks nicht so unproblematisch. Daher gab es ja diese Überlegungen.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

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  • Nur ein gemeinnütziger Verein darf Spendenbescheinigungen ausstellen, sofern die Zuwendung dem ideellen Zweckbetrieb des Vereins zufließt, freiwillig ist und nicht in Erwartung einer Gegenleistung gegeben wird.

    Es kann auch eine "Spendenbescheinigung" über den jährlichen Mitgliedsbeitrag gem. § 10b des Einkommensteuergesetzes ausgestellt werden, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind.

    Gruß Roland

  • Hallo,

    die Horrorgeschichten und angebliche Bananenrepublik kann ich

    nicht nachvollziehen. Letztlich kommt es doch darauf an, was für

    einen Verein man gründen möchte. Das kann der eingetragene

    Verein mit mindestens sieben Mitgliedern sein, aber auch der nicht

    eingetragene Verein. Dieser braucht dann nur drei Mitglieder, zwei

    für Vorstand und einen Kassenwart. Es gibt aber auch gänzlich

    andere Rechtsformen, wie die gUG, die eingetragene GbR usw.

    Hier kommt es halt darauf an, was man letztlich machen möchte.

    Das Stichwort ist hier Wirtschaftsbetrieb.

    Die Frage der Eintragung oder nicht, ist hinsichtlich der Gemeinnützigkeit

    uninteressant. Maßgeblich ist der Zweck und die AO. Dem Finanzamt geht

    es nicht um die Organisation, sondern letztlich um die Kohle. Als ich

    damals mit Mitstreitern eine IG für Brandschutzbeauftragte gegründet

    habe, war die steuerliche Anerkennung (Berufsvertretung) kein Problem.

    Lediglich in Sachen Mitgliedsbeiträge haben sie eine Empfehlung

    ausgesprochen, da sie die Regelung kritisch gesehen haben. Sucht

    diesbezüglich einfach den Kontakt mit dem Finanzamt. Bei unserem

    damaligen Finanzamt gab es für Vereine einen eigenen Ansprechpartner

    und man hat eine umfassende Broschüre zur Vereinsarbeit erhalten.

    Hinsichtlich Spenden: Hier gibt es doch mehrere Wege die man verfolgen

    kann. Man kann sich feste Sponsoren suchen, haben wir beispielsweise

    damals mit zwei Herstellern von Brandschutzprodukten gemacht.

    Vorteil es reduziert den Verwaltungsaufwand im Vergleich zu Einzel-

    spenden und es sichert feste Einnahmen und sorgt für Planbarkeit. Ansonsten

    nur eine Spendendose bei Veranstaltungen.

    Als ich vor wenigen Jahren eine Bürgerinitiative wegen einem kommunal-

    politischen Projekt mitgegründet habe, war es wieder ganz anders.

    Finanzamt war gar nicht mit im Boot, Spenden ausschließlich über

    Spendendose an den Informationsständen. Rechtlich geht auch dieses,

    ganz ohne Bürokratie und Co. Schließlich herrscht in Deutschland die

    Vereinigungsfreiheit im Sinne des Grundgesetzes.

    Gruß

    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010