Bürokauffrau goes Fasi....

ANZEIGE
ANZEIGE
  • Hallo zusammen,

    mal ein kurzes Update von mir:

    also mein CEO will, dass ich ausgebildet werde. Die BG sagt auch ja.


    Die Personalabteilung hat sich jetzt also mit dem GAA in Verbindung gesetzt und hat einen Auszug aus dem Leitfaden zum Arbeitssicherheitsgesetz geschickt bekommen.

    ...

    Hallo Anke,

    kurze Verständnisfrage: Meinst Du mit dem Leitfaden die Leitlinie LV 64 für den Vollzug des Arbeitssicherheitsgesetzes?

    Da sind die Erläuterungen zum §7 interessant. Ich vermute, das ist der Abschnitt, den Ihr bekommen habt.

    Da gibt es die Option, den Ingenieurabschluß durch eine andere akademische Qualifikation zu ersetzen, und den Meister/Techniker durch vergleichbare Erfahrungen. Für nichttechnische Betriebe ist vor allem Ersteres sinnvoll bis notwendig. Beachte: Hier sehen sie ein Backup durch eine technische Sifa vor.

    Das war es aber anscheinend schon.

    Du hast von Magistergraden geschrieben, die als akademischer Abschluß anerkannt werden könnten. Damit wärst Du Fall a) in 2.1.1 der LV64.

    Zum GAA: Ich habe damals mitbekommen, daß es grundsätzlich wohl erstmal kein Problem ist, die Ausbildung zu machen. Da hat die BG früher eifrig genickt, zumindest die VBG geht inzwischen selektiver zugange.

    Ansonsten ist die Gewerbeaufsicht anscheinend aber deutlich strenger, auch was die Bestellung nach der LEK2 (Vorzeitige Bestellung nach §18 ASiG) betrifft.

    Generell würde ich die Frage neu formulieren und erstmal anfragen, ob Du im Falle der erfolgreichen Ausbildung überhaupt als bestellte Sifa akzeptiert würdest. Das ist vielleicht in einem persönlichen Gespräch schneller herauszubekommen.

    Ansonsten sehe ich die Weiterbildung an sich als wertvoll und die Bestellung für Dich optional, wenn Ihr ggf. nachher sowieso noch eine externe Sifa habt.

    Mit der abgeschlossenen Ausbildung zur Sifa könntest Du auf jeden Fall sinnvoll arbeiten und bei Bedarf die bestellte Sifa vorschieben. :D

    Ich kann aus langjähriger Praxis berichten, dass die BGen diesen (nicht im Asig verankerten!) Begriff der "einem Meister/einer Meisterin ähnlichen Tätigkeit" seeeehr wohlwollend auslegen.

    Wenn man das AsiG ernstnimmt, muss neben der Eingangsqualifikation eigentlich auch geprüft werden, welchen Betrieb die Fachkraft für Arbeitssicherheit betreuen soll. Bei einem Handwerksbetrieb ist sicherlich ein Meister passend, bei einem Industriebetrieb sehe ich da eigentlich immer einen Ingenieur. Die Praxis ist eine andere: Sifa = Sifa.

    Im Prinzip ja. Deswegen oben auch mein Hinweis, zwischen BG und GAA zu unterscheiden.

    Den Branchenbezug kann ich im Moment noch nicht einordnen. Offiziell ist der Branchenwechsel definiert und heilig und muß unbedingt durchgezogen werden; was davon in der Praxis noch trägt, ist dann eine andere Frage.

    Das "Sifa = Sifa" wird zumindest in Mangellagen weiterhin die Oberhand behalten und sich im Zweifelsfall am Einzelnen entscheiden.

    Gruß

    Thilo

    "...denn bei mir liegen Sie richtig!"

  • ANZEIGE
  • Ich habe schlicht vor Beginn der Ausbildung bei der hiesigen Aufsichtsbehörde angefragt ob die mich mit zukünftiger Sifa-Ausbildung + bestehender akademische Vorausbildung nachher als Sifa akzeptieren würden und die haben bei mir dieses bejaht. Hier in Hessen ist die Aufsichtsbehörde beim Regierungspräsidium angesiedelt.