Sicherheitsdatenblatt Abschnitt 2 und Abschnitt 16 - Was ist für das Gefahrstoffkataster notwendig?

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  • Hallo,
    untenstehend die Aussage unseres externen SIFA zum Thema-ab -------
    Gerne hätte ich eine verständliche, abschliessende Meinung des Fachgremiums für die weitere Empfehlung zum Handeln.
    Meinung GF : wir brauchen kein Gefahrstoffverzeichnis
    Meine Meinung: egal wie, kann ja nicht schaden
    Ich lese aus den Kommentaren-zur Bewertung einzelner Stoffe evtl. das EMKG
    Ein Stoff mit einem Verbrauch von 2liter im Jahr hat die Werte: H226, H315, H317,H319, H332,H361,

    und WGK2

    Zert Auditor 9001/14001: muß

    --------
    wie bereits zu beginn erwähnt, muss ein Gefahrstoffverzeichnis entsprechend der Gefahrstoffverordnung geführt werden.

    Weitere Konkretisierungen können der TRSG 400 entnommen werden, hier Zitat:


    Ergibt die Gefährdungsbeurteilung, dass bestimmte Tätigkeiten mit Gefahrstoffen nur zu einer geringen Gefährdung

    der Beschäftigten führen (siehe Nummer 6.2), müssen diese Gefahrstoffe nicht in das Gefahrstoffverzeichnis aufgenommen werden.“


    Das Bedeutet, in Einzelfällen kann auf die Eintragung bestimmter Stoffe im Gefahrstoffverzeichnis verzichtet werden, nicht jedoch auf das gesamte Verzeichnis.

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  • Wenn man nur Stoffe hat, bei denen die Bewertung geringe Gefährdung ergibt, dann kann man auf ein Verzeichnis verzichten. Das ist allerdings unwahrscheinlich.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.