Hallo Leute,
unser Unternehmen hat mehrere Niederlassungen im Ausland (POL, FRA, NLD, DNK, FIN, …). Die Mitarbeiter vor Ort leben in den Ländern und haben einen Arbeitsvertrag mit unserer Firma in Deutschland.
Nun kam die Frage auf, ob diese Mitarbeiter auch nach §12 ArbSchG jährlich zu unterweisen sind? Wir in Deutschland nutzen die Unterweisungssoftware von Secova-sam*. In den einzelnen Ländern gibt es ja unterschiedliche Arbeitsschutzregeln, die ich aber im Einzelnen nicht kenne.
Secova bietet seine Unterweisungs-Software zwar in 30 Sprachen an, aber sind wir verpflichtet, alle Mitarbeiter, die im Ausland für unsere Unternehmen tätig sind und einen Arbeitsvertrag von uns haben, jährlich zu unterweisen?
Danke für Eure Einschätzung und Hinweise.
Gruß Tombra