Welche Regelungen gelten für Vakuumbehälter?

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  • Druckbehälter kennt man ja und dafür gibt es einige EU und nationale Regelungen. Welche Regelungen gelten aber für Vakuumbehälter, die ja aussehen wie Druckbehälter aber eben einen inneren Unterdruck haben?

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

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  • Hallo Halil, den Eintrag hatte ich auch gefunden, was mich jedoch wundert, ist dass es für Druckbehälter einige Vorgaben gibt aber für Vakuumbehälter anscheinend nicht. Würde mein Behälter statt mit dem beaufschlagten Vakuum unter diesem Druck und dem Volumen betrieben werden müsste er alle 5 Jahre eine innere und alle 10 Jahre eine Festigkeitsprüfung durchlaufen, aber als Vakuumbehälter muss man da anscheinend nichts beachten. Ich möchte nicht unbedingt daneben stehen, wenn der Behälter nach Star Trek Manier seine struktuelle Integrität verliert, auch wenn er sich dabei zunächst einmal nach innen verformen wird.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Ich frage später mal bei unserer Technikabteilung nach und melde mich dann sobald ich mehr weis zurück. Wir haben viele Überdruckbehälter und nur wenige Vakuumbehälter, mir ist aber bis dato keine Prüfungen der Vakuumbehälter bekannt.

  • Unsere Behälter sind aufgrund der Göße nicht prüfpflichtig meinte er, ab einer bestimmten Größe wären sie in regelmäßigen abständen zu prüfen. In dem Regelwerk (AD 2000) was er mir nannte, habe ich leider nicht dazu gefunden. Die Damen/Herren von der ZÜS können diese Frage bestimmt ganz schnell beantworten. Sollte demnächst einer bei uns im Haus sein, werde ich mal nachfragen.

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  • Hallo AxelS,

    aus meiner Sicht aus muss das nicht geprüft werden, der Druck bzw. hier Vakuum ist viel zu gering das was passieren kann. Immerhin geht es hier um nur 1 Bar (Normaldruck -> Ideales Vakuum).

    Hier könnte man jetzt prüfen um was für ein Vakuum es sich handelt, nur macht das meist wenig Sinn da wie schon gesagt es sich nur um max. 1 Bar handelt.

    Normalerweise implodieren die Behälter nicht, sondern saugen sich dann einfach die Luft durch die Undichtigkeit rein.

    Was passieren kann ist, wenn sich z.B. ein Glasfenster an dem Behälter befindet und diese durch eine Beschädigung eine großflächige Absaugung herbeiführen. Dabei kann es passieren, dass das Glas eingesaugt wird gegen die Wand schlägt und zurückfliegt.

    Hier sollte also vor Beginn das Glas auf Schäden geprüft werden und auch die richtige Glas Auswahl getroffen werden.

    Du kannst auch um ganz sicher zu gehen einfach mal deine Frage an https://www.vacom.net senden. Die sollten dir weiterhelfen können.

    Oder handelt es sich hier um Kryobehälter?

    Viele Grüße

    "Das Verhüten von Unfällen darf nicht als eine Vorschrift des Gesetzes aufgefasst werden sondern als ein Gebot menschlicher Verpflichtung und wirtschaftlicher Vernunft."

    Werner v. Siemens, Berlin 1880

    Einmal editiert, zuletzt von Michael H. (17. November 2022 um 07:53)